Kündigung mit Abfindung im Kaufland

6 Antworten

Hallo Schreck,

dieses Angebot erscheint mir sogar "überfair" zu sein. Ich will nicht lügen, aber ich meine mich zu erinnern dass eine Abfindung in Etwa 3 Nettogehälter beinhalten sollen. Du bist da ziemlich weit drüber.

Für 3 Jahre im Betrieb und das als Teilzeitkraft halte ich das für ein sehr gutes Angebot.

Die Beantwortung der Frage ist erst einmal schwierig, da diese auch davon abhängt was deine persönlichen Ziele und Erwartungen sind.

Der Betrag den du genannt hast ist nicht schlecht, aber auch nicht gut.Für die Höhe einer Abfindung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und die Höhe ist grundsätzlich eine Verhandlungsbasis. Natürlich haben sich im Laufe der Zeit gewisse Üblichkeiten herausgebildet. So schlagen Arbeitsgerichte als ersten Vorschlag öfter ein Betrag von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vor. Ein versierter Anwalt kann erheblich höhere Beträge verhandeln. Letztendlich ist dies auch eine Frage, wie Das Trennungsbedürfnis des Arbeitgebers ist.

Letztendlich ist der Betrag natürlich relativ schnell aufgebraucht und ersetzt sicherlich kein funktionierendes Arbeitsverhältnis. Wenn du dich allerdings ohnehin neu orientieren willst, kannst du dies natürlich als Chance sehen in Verhandlungen zu gehen. Erfahrungsgemäß ist das erste Angebot eines Arbeitgebers unter den Möglichkeiten und es lässt sich einiges mehr rausholen.

Unabhängig davon ist es sehr wichtig in einer Aufhebungsvereinbarung auch wirklich alles zu regeln. Wichtig ist es etwa ein Zeugnis zu regeln und auch die Benotung konkret zu fixieren. Die häufig anzutreffende Formulierung, dass der Arbeitgeber ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis ausstellt, besagt von der Benotung her gar nichts.

In dem Aufhebungsvertrag muss auch geregelt werden welche Entgeltansprüche bis zum Beendigungsdatum zu bedienen sind. Ich habe mich mit dieser Frage vor kurzem beschäftigt und anbei ein kleiner Link, der die Frage beleuchtet was alles zu berücksichtigen ist

http://www.kanzlei-mudter.de/aufhebungsvereinbarung.html

Danke, deine Antwort wirkt sehr komplex und informativ. Darum eine neue Frage. Grob über den Daumen. Was bleibt nach der Steuer ca übrig ? Der Betrag kommt dann ja mit dem letzten Gehalt. Also ca 1250€ Bruto + 5000€ Bruto. Lohnsteuerklasse 1.

Wenn du an meiner Stelle wärst und morgen noch versuchen würdest etwas höher zu verhandeln. Was würdest du für ein Angebot unterbreiten wenn dir die Freistellung perfekt zusagt. Du nur den Betrag etwas pushen willst. 


@Schreck1988

Was Dir netto bleibt, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings kannst Du mit 5000 Euro mehr als zufrieden sein. Üblich ist ein halbes Gehalt pro Jahr und da liegst Du weit drüber.

@Schreck1988

Verhandlungsführung in 60 Sekunden? Na gut. Zuerst einmal muss zu dem Arbeitgeber das Gefühl geben, dass dir der Weggang schwer fällt. Du musst ihn wissen lassen, dass es für dich nicht einfach wird sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu positionieren. Verhandlungstechnisch kann es auch Sinn machen eine ungerade Summe in den Raum zu stellen. Verlange 7580 € brutto, ein sehr gutes Zeugnis und vielleicht lässt sich das Beendigungsdatum auch um einen Monat nach hinten legen. Das alles ist wirklich schwer zu beurteilen, da ich weder dich, noch dein konkretes Arbeitsverhältnis kenne. Nimm dies von daher bitte nur als groben Anhaltspunkt

Vergleiche mal, wieviel Abfindung es sonst so gibt:

https://www.abfindunginfo.de/abfindungshoehe-die-abfindungshoehe-wird-verhandelt

Deiner Aussage nach sollst Du nicht gekündigt werden. Möglicherweise will Dein Chef damit Risiken vermeiden, falls du dagegen klagen würdest. Mit einer Aufhebungsvereinbarung lässt sich für beide Seiten eine faire Trennung erreichen. Das ist überlegenswert.

Das ist ein sehr guter Deal.

5000 Euro, das sind bei dir satte 10 Monatsgehälter. Normalerweise rechnet man mit 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Jahr wo man beschäftigt war.

Die Freistellung ist auch sehr gut. Du hast 5 Monate Urlaub !!!! In der zeit kannst du dir in aller Ruhe ienne neuen Job suchen.