Ich wurde als trockener Alkoholiker im Lebensmittelgeschäft eingestellt,wurde jetzt nach Jahren rückfällig!Ist das Grund für fristlose Kündigung?

5 Antworten

Alkoholismus ist eine Krankheit, man darf nicht wegen Krankheit gekündigt werden. Anders ist es, wenn du während der Arbeit stark alkoholisiert bist oder gar während der Arbeitszeit trinkst.

Auf meiner Arbeitsstelle wurde ein alkoholkranker Kollege gekündigt weil er Betrunken Gabelstabler fuhr. Der Kollege ist gerichtlich dagegen vorgegangen und wird nun wieder Beschäftigt, einzige Bedingung ist, dass er wöchentlich unangemeldet pusten muss. Auch wenn er im Urlaub ist, muss er Arzt-Termine wahrnehmen zum testen des Blutalkohols.

An Alkoholismus zu leiden ist zweifellos salopp gesagt sch..ße, aber eben eine Krankheit.
Unverantwortlich ist es, wenn man Mitmenschen in Gefahr bringt, so wie mein Arbeitskollege.

Rein rechtlich kannst du aber für genau diesen Grund nicht einfach gekündigt werden, es muss schon etwas vorfallen. Außer du befindest dich in der Probezeit, dann kannst du ohne Angabe von Gründen entlassen werden.

Solltest du aber nicht weiter unangenehm durch alkoholbedingt ungeschicktes Verhalten oder durch Alkoholgeruch auffallen bist du auf der sicheren Seite. Gesundheitlich kann man natürlich nur empfehlen eine Therapie zu machen, dass hat der erkrankte aber erst einmal in Eigenverantwortung zu entscheiden...

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Arbeit und gute Genesung !! :)

Wenn du nicht gerade betrunken auf Arbeit gehst nicht. Bei einer vernünftigen Arbeitsstelle bekommst du auch vom Arbeitgeber Hilfe.

"man darf nicht wegen Krankheit gekündigt werden" ist natürlich völliger Blödsinn!

Eine Erkrankung kann selbstverständlich zur Kündigung führen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Negative Zukunftsprognose (Zunehmende Aufallzeiterwartung)

2. Erhebliche Gefährdung der Anderen Mitarbeiter (auch Kunden)

3. Eine dem Krankheitsbild entsprechende Arbeit ist im Unternehmen nicht vorhanden. (z.B. Erblindung im Fotoshop & Design - Unternehmen)

Trotzdem ist eine Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit sehr gut anfechtbar, wenn der AG nicht nachweisen kann das die o.g. Gründe vorliegen.  Also  Kündigungsschutzklage innerhalb von 20Tagen seit Kündigungseingang beim  Arbeitsgericht einreichen. Wenn die Frist verstrichen ist. kann man  nicht mehr dagegen angehen und die Kündigung ist Rechtskräftig, egal wie Fadenscheinig die Gründe waren.

Gruß Uli

Wenn du Alkohol entwendest oder während der Arbeit trinkst oder gar beides ist es selbstverständlich ein kündigungsgrund. Auch wenn du betrunken bei der Arbeit erscheinst.

Weder noch,hab mich morgens rechtzeitig krank gemeldet

Wenn es deine Arbeit beeinflusst, ja

Nein,es war nach Feierabend,und ich habe mich morgens rechtzeitig krank gemeldet!Allerdings ohne Arztbesuch bzw Gelber Schein

@Bennyspapa

Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub nicht, dass das dann erlaubt ist