Mit 63 Jahre aufhören zu arbeiten und dann noch 2 Jahre arbeitslos bis zur Rente

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1.Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß ohne einen Arbeitsvertrag kein genaue Antwort gegeben werden kann. Schauen Sie in dem Arbeitsvertrag nach, ob und welche Kündigungsfristen festgelegt wurden. Auch in den dazugehörigen Tarifvertrag sind häufig Kündigungsfristen festgelegt worden. Nur wenn der Vertrag und der Tarifvetrag keine Regelung getroffen haben zählt folgendes:

Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der schon längere Zeit im Betrieb tätig ist, so muss er längere Kündigungsfristen berücksichtigen:

Bei einer Betriebszugehörigkeit 20 Jahre besteht eine Kündigungsfrist von 7 Monate zum Monatsende

Zu beachten ist hierbei, dass für die Berechnung der Beschäftigungsdauer nur die Zeiten ab Vollendung des 25. Lebensjahres zählen. Dies ist aber in Ihrem Fall unerheblich, weil er auf jeden Fall länger als 20 Jahre in dem Betrieb beschäftigt ist.

  1. Wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz, wonach ein gesteigerter Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer besteht. Hält ein gekündigter Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt, die Kündigung für ungerechtfertigt, hat er die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen ab Kündigungszugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage, ist aber eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unzumutbar, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel mit Zahlung einer Abfindung beendet.

  2. Wie hoch die Abfindung sein könnte, hängt vom Einzelfall ab. Häufig werden pro Arbeitsjahr ein halbes Monatsgehalt gezahlt, d.h. bei Ihnen ca. 17 Monatsgehälter.

Aus Ihrer Beschreibung geht hervor, dass Sie nicht arbeitsscheu sind. Wenn Ihr Wunsch nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ursächlich auf eine Überforderung im Beruf, vielleicht aufgrund neuer Techniken, etc. oder aufgrund von immer höher werdenden Anforderungen (Leistungsstress), zurückzuführen ist, empfehle ich Ihnen dringend einen Arzt bzw. einen Psychologen aufzusuchen. Sollte Ihre Erkrankung länger als 6 Wochen dauern -was anzunehmen ist-, zahlt die Krankenkasse für 1 1/2 Jahre Krankengeld in Höhe von 70% Ihres bisherigen Gehaltes.

Einen anderen Weg kann ich auch nicht empfehlen, Das AL1 beläuft sich im übrigen nur auf 60%.

Lass das sein... Du könntest einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, aber dann bekommst unter Umständen eine Sperrzeit von 3 Monaten, das ist eigentlich sehr wahrscheinlich. Du kannst dich zudem nicht ausruhen, wenn du arbeitslos bist, du hast gesetzliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel an Maßnahmen teilzunehmen, die dir angeboten werden und dich zu bewerben. Die Bewerbungen müssen nachgewiesen werden. Also Ausruhen ist nicht!

Je nachdem, welche agentur für Arbeit zuständig ist und wie der Arbeitsvermittler ist, kannst du jede Menge Sperrzeiten bekommen, wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst und dann kann es passieren, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt und dann heißt es Hartz IV - wo du verpflichtet bist mit 63 deine Rente einzureichen...

also: arbeite lieber noch 2 Jahre, die gehen ja auch schnell vorbei...

Warum machst du nicht Altersteilzeit? Vielleicht geht das ja in deiner Firma.

Wenn du Pech hast, steckt dich die wunderbare Agentur für Arbeit noch in eine Maßnahme und du hast dort mitzumachen.

Was wollen Sie in den 2 Jahren der Arbeitslosigkeit machen ?

Leistungen beziehen und nichts machen ?

Die Arbeitslosenversicherung ist nicht dafür gedacht, die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Ich kann verstehen, dass man nach 36 Jahren arbeit langssam runter fahren möchte, sie haben jedoch im Gegensatz zu vielen älterenderzeit einen Arbeitsplatz und Sicherheit.

Der Anspruch mal einfach kurz vor der Rente Arbeitslosengeld mitzunehmen passt nicht in die heutige Zeit bei der sehr viele Menschen unverschuldet zur Agentur müssen .

Ich habe da absolut kein Verständnis dafür und hoffe, dass die Agentur für Arbeit den wahren Grund der Alo-Meldung erkennt und dementsprechend prüft !

Sie wissen nicht was es heißt keine Kraft mehr zum Arbeiten zu haben.Er hat genug Arbeitslosengeld einbezahlt!

@alice1adi

Als ich in das Arbeitsleben eingetreten bin, war Rente mit 60 normal, sowie Anerkennung sämtlicher Studienzeiten etc. Das alles gibt es inzwischen nicht mehr, was ne ziemlich unverschämte Sauerei ist.

Man wird also rückwirkend veräppelt, es werden auf Male Leistungen gekürzt, mit denen man gerechnet hat, und es gibt immernoch Leute, die sich dann aufregen, wenn jemand über 60 diesen ALG-Trick versucht. Da kann ich mir nur noch an den Kopf fassen, ehrlich!

Wir haben Arbeitslose ohne Ende, und man lässt diejenigen, die Arbeit haben, auch noch länger arbeiten, wo das genaue Gegenteil zu tun wäre. Aber die Arbeitgeberlobby ist da wohl leider zu stark, so dass einem nur noch eines bleibt, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern, sich frühzeitig privat zu versichern und sich was auf die hohe Kante legt, um dann am Ende nicht an genau so einem Problem zu scheitern und sich dafür auch noch Rüffel anhören muss...

Mein Tipp an den Ursprungsposter: 1. Ich würde es riskieren, mich arbeitslos zu melden, sofern notfalls genug gespartes Geld zur Verfügung steht, um zur Not auch komplett ohne ALG über die Runden zu kommen.

  1. Falls das nicht möglich ist, scheint Weiterarbeiten bis 65 die einzig brauchbare Lösung zu sein, jedoch da das ALG eh nur 60% des letzten Einkommens ist, würde ich in dem Fall für die letzten beiden Jahre in Teilzeit gehen, und auf diese 60% zurückfahren (oder mehr, jenachdem wie man es sich leisten kann). Unter www.nettolohn.de kann man genau ausrechnen, wieviel einem dann noch bleibt.

Man verliert dadurch keinen Rentenanspruch, und 2 Jahre lang etwas weniger eingezahlt zu haben, dürfte sich kaum noch auswirken.

  1. Je nach persönlicher Vorliebe und Mitmachbereitschaft der Firma wäre auch ein Altersteilzeitmodell eine Idee... z.B. 1 Jahr lang voll aber zum halben Lohn arbeiten, im zweiten Jahr nicht arbeiten und weiter halben Lohn kassieren.