Bandscheibenvorfall = Behinderung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal etwas zu dem unkündbar, das ist absoluter Unsinn, auch ein Mensch mit Behinderung kann gekündigt werden, das ist noch nicht einmal viel schwere als bei einem Menschen ohne Behinderung

Ab eine GdB von 50 bzw ab eine GdB von 30 und einem Antrag auf Gleichstellung gibt einen etwas besseren Kündigungsschuzt, das bedeute es muss das Integrationsamt eingeschaltet werden und das muss sein OK zu Kündigung geben. Damit jett kein falsche Eindruck entsteht, das Integrationsamt muss normalerweise der Kündigung zustimmen es sein den der Kündigungsgrund hat etwas mit der Behinderung zu tun. Einer Betriebesbedingte Kündigung z.B muss in der Regel zugestimmt werden.

Stell doch einfach den Antrag auf eine Behindertenausweis und warte ab was kommt.

HIer noch ein hilfreicher Link

http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung

 

Möchtest du den Grad deiner Behinderung wissen,mußt du zunächst auf das für dich zuständige Versorgungsamt und einen entsprechenden Antrag stellen.Du bekommst dann einen unkomplizierten Fragebogen mit u.a. mit Angaben deiner behandelnder Ärzte.Nach einer angemessenen Zeit ( so ca 2-3 Monate) bekommst du einen schriftlichen Bescheid mit Angabe deiner Behinderung in %.25 % sind dir schon jetzt ziemlich sicher,haben aber keine Auswirkung auf den Arbeitsplatz  bzw. Steuervergünstigungen,das geht glaube ich so bei 30 % los.Sollte nach erfolgter Feststellung deiner Behinderung im laufe der Zeit  z.B. durch OP. oder andere Behinderung eine Verschlechterung eintreten,stellst du einen Folgeantrag.

Alex032011 
Fragesteller
 28.03.2011, 19:52

Vielen dank für die schnelle Antwort !! :)

Schau mal bei http://de.wikipedia/org/wiki/schwerbehindertenrecht rein, da steht alles genau beschrieben.

Alex032011 
Fragesteller
 28.03.2011, 19:52

Der Link funktioniert leider nicht. Trotzdem danke für die rasche Antwort !!

Hallo, schau mal unter Behinderung und Ausweis. Gruß