Sich für sein Vater ausgeben( um bei Behörden zu helfen am Telefon)

6 Antworten

Man muss sich ja nicht leich für jemand anderen ausgeben. Er hätte z.B. auch sagen können, dass er in Vertretung für den Vater anruft, weil er besser deutsch spricht, der Vater aber daneben sitzt.

Problem ist Vater war nicht da!! Arbeit!!

betrug ist das - ja - einzige möglichkeit: mit dem vater zusammen auf die ämter gehen und übersetzen -

Das ist auch zu dumm es auf die Tour zu versuchen, man hört doch schon an der Stimme wer Mann und wer Teenie ist! ;-) . Beide- Vater und Sohn sollten einen Termin bei der Kasse ausmachen und hingehen. Der Erziehungsberechtigte/Vater ist dann also vor Ort und der Sohn kann übersetzen. Oder der Vater muss sich um einen anderen, autorisierten Übersetzer bemühen.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Frau beweisen will, dass er sich für seinen Vater ausgegeben hat. Darüber hinaus hat der Sohn lt. Urteil des Finanzgerichtes Sachsen Anhalt vom 24.3.2009, 4 K 1101/05 "allein durch seine Zugehörigkeit zur Familie ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes".

die dame wollte dir nur angst machen. wie will sie dir das beweisen? meinste die nehmen jedes gespräch auf dann hätte man dich vorher daraufhin weisen müssen. hat man das getan?