Darf ich die Nachzahlung von der Familienkasse behalten?

5 Antworten

Du bist im Leistungsbezug,deshalb bist du auch ( Mitwirkungspflicht ) verpflichtet Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitzuteilen und nachzuweisen !

Früher oder später bekommt es das Jobcenter eh mit,denn du wirst deinen Antrag ja mal verlängern müssen und da musst du Kontoauszüge vorlegen bzw.in Kopie einreichen,oder es kommt durch einen automatisierten Datenabgleich raus und dann gibt es zu einer Rückforderung ggf.noch eine Anzeige wegen Betrug und die kann wiederum dazu führen das noch eine Geldstrafe dazu kommt.

Wenn dir das Jobcenter die ganze Zeit deinen Bedarf gezahlt hat,der dir nach dem SGB - ll zusteht bzw.das was dir nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens noch gefehlt hat und das Kindergeld nicht schon von diesem Bedarf abgezogen wurde,dann wird die Nachzahlung als einmaliges Einkommen angerechnet.

Einkommen wird in der Regel in dem Monat angerechnet in dem es zufließt ( Zuflussprinzip ) also auf dem Konto eingeht.

Eigentlich regelt die Familienkasse das mit dem JC und du bekommst dann nur den Teil überwiesen, der dir noch zusteht.

Also denke ich mal, dass das JC die ganze Zeit dein Kindergeld angerechnet hat, du aber keines bekommen hast, also darfst du auch die ganze Rückzahlung für dich beanspruchen.

Trotzdem solltest du das noch mal mit dem JC klären. Vielleicht wurde das nicht automatisch von der Familienkasse und dem JC geregelt.

Du musst das angeben. Denn das ist Einkommen. Dieses wird dir natürlich angerechnet. Tust du das nicht, wäre das Betrug und könnte eine 100%ige Sperre nach sich ziehen.

Der Jobcenter sieht dass dann das nächste Mal auf deinen Kontoauszügen,  dann musst du Rechenschaft ablegen und ggf Leistungen zurück zahlen.

Kläre das bitte schleunigst. 

Jeder Mensch darf ein Vermögen haben,  was du aber angeben musst 

Ich denke Isomatte hat das shcon ziemlcih gut erklärt.

Scchweigen bringt nix, da die Ämter heute so miteinander verbunden sind, das das JC es eh mitbekommen würde.

Ich musste damals während meines Alg 2 Bezugs sogar mal begründen, warum mir m ein Lebensgefährte ( ebenfalls bg mitglied) 40€ überwiesen hatte ( naja Telefonrechnung muss man auch zahlen)