SF bei der Versicherung weg, durch Führerscheinverlust mit MPU?

3 Antworten

Die SF-Rabattstufe eines bestehenden Versicherungsvertrages ist nicht vom Führerscheinbesitz abhängig. Ohne Führerschein darf der Bekannte zwar nicht selbst ein Kfz führen, aber doch wohl Versicherungsnehmer eines Kfz-Versicherungsvertrages sein. Durch den Führerscheinverlust geht sein SF-Rabatt nicht verloren, er wird deswegen auch nicht zurückgestuft. Du darfst also weiterhin "auf seine Prozente" fahren. - Ein im Ausland während eines Führerscheinentzuges in Deutschland erworbener Führerschein wird in Deutschland übrigens nicht anerkannt...

Den Führerschein, hat er vor dieser Reglung mit der MPU Vorschrift gemacht. Er war öfters schon in einer Polizeikontrolle und bis jetzt wollte die Polizei Ihn immer wieder weg nehmen, aber durften es dann doch nie. Denke mal es muss an diese Regelung liegen.

zumindes hat er mir sowas in der Eichtung immer erzählt.

Kenne das nur anders herum, das jemand der neu eine Versicherung abschließt angibt, das er seit langem einen Führerschein hat und darum nicht wie ein Fahranfänger eingestuft wird.

Dein Bekannter hat doch einen Vertrag gehabt, da ist die Einstufung doch bereits vorgenommen. M W wird der SF nur reduziert wenn die Versicherung auch für irgendwas eintreten mußte, ansonsten ist es doch vollkommen ohne Belang für die Versicherung.

Und richtig, ich kann auch einen Versicherungsvertrag abschließen ohne Führerschein und jemand anderes den Wagen steuern lassen. Deswegen ist die Versicherung doch nicht besser oder schlechter dran.