EU Führerschein Klasse B in Polen Gemacht. und jetzt? (Bitte lesen)

10 Antworten

Hallo zusammen, auch ich sollte eine MPU in Deutschland machen. Alkohol 1,82 Promile. Habe aber alle Regeln beachtet und dann einen neuen Führerschein in Spanien gemacht. Die 185 Tage Regelung habe ich eingehalten ( Zweitwohnsitz auf Mallorca ). Nach Ablauf meiner Sperrfrist von 12 Monaten habe ich dann den Führerschein neu gemacht. Dieser Führerschein ist hier in Deutschland gültig. Bei zwei Überprüfungen durch die Polizei hat man mich immer weiter fahren lassen. Es dauerte zwar immer ein wenig länger mit der Überprüfung weil die irgenwo hin anrufen mussten um meine Meldeadresse in Spanien sich bestätigen zu lassen. Es gibt zwei wichtige Faktoren die zu beachten sind. 185 Tage Regelung und die Sperrfrist muss in Deutschland abgelaufen sein.

Das nehme ich dir nicht ab. Wenn du in Deutschland gemeldet bist und dir der Führerschein abgenommen wird, du zur MPU musst, dann darfst du hier kein Auto fahren, auch wenn du in Spanien den Führerschein gemacht hast.

Du darfst mit diesem Führerschein in Spanien fahren, ich aber bei uns. Wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist, dann musst du zur MPU, um den Führerschein wieder zu bekommen.

Da könnte man nach Spanien fahren, sich bei einem Bekannten als Wohnadresse eintragen lassen, ohne dass man sich in Spanien die 185 Tage aufhalten muss.

Die Sperrfrist abwarten und dann mit dem in Spanien gemachten Führerschein bei uns fahren dürfen, halte ich für nicht erlaubt.

Wenn er in Polen legal gewohnt hat, dürfte er dort auch legal den Führerscheinerwerben. Es gibt eine Mindestwohnsitzdauer als Anforderung zum legalen Erwerb des Führerscheins im Ausland. So lange er dort noch seinen Wohnsitz hat darf er auch im Ausland, also auch in Deutschland (Ausland für Polen) als Tourist fahren. Wenn er aus Polen in ein anderes EU Land (zum Beisiel Deutschland) zieht muss er binnen Jahresfrist den ausländischen Führerschein in einen inländischen Führerschein tauschen. http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/eu-fuehrerschein-aus-polen-problematik-der-rechtlichen-anerkennung

So lange er dort noch seinen Wohnsitz hat darf er auch im Ausland, also auch in Deutschland (Ausland für Polen) als Tourist fahren.

Nein, das darf er nicht. Diese grundsätzliche Berechtigung für den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis gilt in Deutschland nicht, wenn ihm hier die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (siehe meinen Beitrag).

@JotEs

Da bist Du wohl nicht auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtslage: Ein EU Führerschein ohne MPU aus Tschechien oder Polen, der korrekt unter Einhaltung aller Vorgaben in einer Fahrschule in Tschechien oder Polen erworben wird, muss grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden! Dabei ist das Erteilungsdatum des EU-Führerscheins absolut unerheblich. Das ist am 26.4.2012 letztinstanzlich nun auch so durch den Europäischen Gerichtshof entschieden und bestätigt worden. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=122168&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1387349

@Fred4u

, muss grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden!

eben nicht!!!

da das EU-Urteil schon im April gefällt worden ist müsste ja dann der § 29 Abs. 1 FeV und der § 28 FeV schon längst geändert worden sein.

Da das aber nicht der Fall ist, solltest auch du erkennen, dass nicht alle EU-Urteile die einzelnen Länder übernehmen müssen

Das mit dem Dauerwohnsitz im Ausland ist immer besonders lustig, denn überwiegend sind Wohnsitz, Arbeitsstelle, Krankenversicherung, Steuerveranlagung und so weiter DEUTSCH. Trotz allen Bla-Blas in diesen Angelegenheiten ist gängige Praxis: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einigenTausendern dabei zu sein. Bei der 1.Kontrolle wird sofort die nicht gemachte MPU erkannt, der Schein eingezogen und ein Prozess gemacht. Wie danach die Erfolgsaussichten bei der MPU sind ist klar. Da wir das Volk sind, kann man dann vor die Gerichte ziehen um den Blödies klar zu machen, warum das oben Angeführte deutsch ist! Unbestätigten Gerüchten zufolge ist ein MPU-Führerschein selbst nach 3X Durchfallen billiger.

leute leute das eugh in brüssel hat festgelegt und es im gesetzbuch reinschrieben lassen das wenn du trotz eine auflage zur mpu hast in verbindung mit dem deutschen führerschein,ist es erlaubt mit einem polnischen EU führerschein zu fahren..es kommt auf 2 punkten an..erstens es muss ein polnischer wohnsitz drin stehen mindestens 6monate. nach ablauf der 6monate musst du da auch nicht mehr gemeldet sein in polen und man muss ihn auch nicht umschreiben lassen, weil es ja ein EU führerschein ist mit den gleichen rechtlinien wie in deutschland...und man darf keine sperre haben....weil:das eugh will das man sich als europäer frei auf den straßen bewegen kann..und dagegen kann der deutsche staat auch nichts machen wenn das eugh das beschlossen hat..und das ist einfach fakt...geh ich mit jedem menschen eine wette ein...geht auf youtube und guckt euch die dokus an von kabel1, da gehen sie sogar zur polizei in chemnitz und lassen den lappen überprüfen..und trotz auflage zur mpu in deutschland mit dem deutschen lappen hat der polizist gesagt das sie den führerschein akzeptieren müssen...

Der Führerschein ist in D gültig ,wenn kein D-Wohnsitz eingetragen ist , die 185 Tage eingehalten worden sind und nicht in in der Sperrfrist erteilt wurde. Siehe dazu auch das Hoffmann -Urteil vorm EuGh. Gruss Diet1976