Ab wann muss man eine mpu machen?

5 Antworten

Die Frage ist, wieviel Promille er hatte. Und ob er Ersttäter ist und in welchem Bundesland er gemeldet ist.

Wenn du das weißt, können wir es dir schon sagen.

Ansonsten sagt die Führerscheinstelle beim Antrag, ob eine MPU zu leisten ist.

spätestens beim Antrag für die Wiedererteilung wird das von der Fsst festgesetzt. 

Nachdem die Sperre abgelaufen ist bzw. kurz davor, wird vermutlich ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zutändigen Behörde gestellt. Hierbei werden dem Antragsteller mitgeteilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Verwaltungsbehörde wird also erst dann tätig, wenn ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird.

max. 3 Monate vor Ablauf darf der Antrag gestellt werden.

Wenn man keinen Führerschein mehr möchte, dann braucht man auch keine MPU. Ob man eine solche machen muss, das bekommt men erst mitgeteilt, wenn man sich entschließt, einen Antrag auf einen neuen Führerschein zu stellen. Diese Entscheidung kommt dann von der Führerscheinstelle. Vor dem Stellen eines Antrages wird also nichts kommen.

Ob eine MPU verlangt wird, läßt sich oft vorher absehen. Wenn es um Alkohol geht, dann muss ab 1,6‰ grundsätzlich eine MPU verlangt werden. Verschiedene Bundesländer wie Bayern, BaWü, Berllin..verlangen eine MPU schon ab 1,1‰.
Handelt es sich um eine Wiederholungstat bzgl Alkohol, dann ist ebenfalls eine MPU fällig.

Das sind so die wichtigsten Punkte.

Wenn er ein Jahr Sperre hatte - ist die Zeit jetzt rum? Dann kriegt er normalerweise den FS automatisch von dem Amt wieder zugeschickt, wo er ihn hinterlegen musste.

Nein, nur bei einem Fahrverbot.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis darfst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Tust du es nicht, passiert gar nichts.

@ToxicWaste

Sorry, da hab ich wohl was verwechselt.

"1 Jahr Sperre" heißt dann, der FS ist weg, er muss ihn neu machen, darf das aber erst nach einem Jahr?

@Tannibi

Die Sperre setzt das Gericht fest. Ist der Führerschein länger als drei Monate "in Verwahrung", ist es immer ein Entzug, und - wie schon erwähnt - drei Monate vor Ende der Sperrfrist kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Er hatte keine fahrerlaubnis