Bei der SF-Klasse schummeln?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das sollte nicht funktionieren. Wenn du dich bei einer neuen Versicherung anmeldest, werden deine Angaben überprüft. Es kann sein, dass vorläufig dann SF 10 eingetragen ist, aber unter Vorbehalt, d.h., wenn nach einer Überprüfung bei der Vorversicherung auffällt, dass deine SF 4 ist, wird das dann nach unten korrigiert und entsprechend nachgefordert preislich.

T3Fahrer

Du musst ja grundsätzlich angeben, wo du vorher versichert warst. Das wir routinemäßig überprüft. Es kann zwar ein paar Wochen dauern, aber dann fällt das auf.

Und wenn du absichtlich eine Falschaussage gemacht hast, kannst du froh sein, wenn die Versicherung "nur" kündigt. Es wäre auch eine Anzeige wegen versuchten Betruges möglich.

Mit einer Kündigung von Seiten des Versicherers hättest du bereits Probleme genug.

Hi Daniel123x,

dazu müßtest du von einem Familienangehörigen, wobei in der Regel es sich um Eltern-Kind-Rabattübertragungen handelt (also Verwandte 1. Grades - in einigen wenigen Fällen auch Verwandte 2. Grades - also Großeltern-Enkel-Rabattübertragung) eine Rabattübertragung mit Formular beantragen und diese Person müßte für immer und unwiderruflich auf ihren SF-Rabatt verzichten!

Also Übertragung auf Zuruf oder bloße Angabe geht hundert pro in die Hose...

...aber erst seit einigen Jahren erst ein Auto fährt bei der Versicherung anzugeben, dass man in die SF 10 oderso kommt anstatt in die SF 4?

Bei einem eigenen Versich.vertrag mit SF-Klasse u. Versichererwechsel hast du genauso wenig Erfolg mit der Schummelei bzw. dem versuchten Versich.betrug, da der Vorversicherer dem Nachfolgeversicherer eben nicht die SF-Klasse bestätigt, sondern immer nur die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden weitermeldet! :-((

Gruß siola55

du gibst die Vorversicherung an, die neue Vers. holt sich die benötigten Infos und stuft entsprechend ein. Irgendwelche Sonderkonditionen muss SIE nicht übernehmen.

Sicher kann man den Versicherungsvermittler belügen.

Nur das Sprichwort - Lügen haben kurze Beine - sollte man nicht vergessen.

Denn spätestens bei der Police kommt dann die Einstufung in die SF 4, unter Umständen sogar in eine niedrigere SF-Einstufung, wenn ein Schaden beim Vorversicherer gemeldet wurde, bzw. der VN beim Vorversicherer eine Sondereinstufung hatte.