Sex im fremden Bett strafbar?
Ein skurriles Szenario kurz in Stichpunkten:
- Hausparty einer Burschenschaft (also mit viel Alkohol)
- Ich (21) Lerne Mädel (17) kennen
- Verstehen uns gut und beschließen im Haus einen ruhigen Ort aufzusuchen
- Finden ein leeres Zimmer nur mit Bett und Schreibtisch
- "Benutzen" das Bett ohne Schäden oder Gebrauchsspuren (außer ein etwas knittriges Bettlaken und die spitze einer aufgerissenen Kondomverpackung) zu hinterlassen
- Besitzer ist im Nachhinein etwas sauer kauft sich ne neue Matratze und Bettwäsche/Laken und will 150€ (mit Rechnungsbeleg)
Nach welchen Zivilrechtlichen Grundlagen könnte man das rechtfertigen bzw. vor allem was Spricht dagegen? (Ich schließe Strafrechtliche Konsequenzen (Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung) mal aus)
PS: Gibt es eine Möglichkeit des Gegenangriffs? Ich finde es unverschämt weil er genau weiß, dass ich Ihm dafür niemals ne Matratze bezahlen würde und er es deswegen nur bei Ihr versucht indem er druck macht und konsequent mit "Klage" droht, was sogar soweit geht, dass sie anfängt zu heulen.
3 Antworten
Grundsätzlich habt ihr in seinem Bett herumgeturnt und das Bett dadurch verschmutzt (Schweiß, ggf. andere Körperflüssigkeiten); den Inhaber des Bettes hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
Der liese sich in diesem Fall durch eine einfache Reinigung des Bettzeuges herbeiführen.
Ohne Absprache mit Dir/Euch neues Bettzeug und eine neue Matratze zu kaufen ist ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht.
Das Maximum an Ersatz dürfte als irgendwo bei 20 Euro liegen; wenn er eine Verschmutzung der Matratze nachweislich vorlag, kann er auch noch eine Matratzenreinigung geltend machen, sind ca. 40 Euro je nach Reinigung.
Lass ihn klagen. Jurastudenten im ersten Semester brauchen manchmal einen Dämpfer. Sie werden dann ruckzuck erkennen, dass es Amtsrichter hassen, wenn sie für Kleinzeug missbraucht werden. Bei 150 Euro Streitwert ist die Chance hoch, dass der Amtsrichter die Klage ablehnt, vor allem wenn die Beklagte mitteilt, dass sie 50 Euro für die Reinigung angeboten hat.
Woher ich es weiß:
Es gab hier in der Gegend einen ähnlichen Fall. Ein Vertreter der Staatsanwalt setzte sich während einer Durchsuchung auf das Bett der Beschuldigten und verzehrte sein Vesper. Der Beschuldigte sah eine "Kontamination" seines Bettes, durch angebliche Reste von Speise und Getränk, sowie durch das Sitzen des Beamten und seine angeblichen Ausdünstungen.
Das Gericht entschied dann, dass selbst wenn das Bett verschmutzt worden wäre, dass lediglich ein Anspruch auf Reinigung bestanden hätte.
Für 823 BGB fehlt es an der Rechtsgutverletzung. Allerhöchstens könnte er die Kosten der Reinigung seines Bettlakens in Rechnung stellen.
Eine GOA geht auch nicht durch. Man könnte noch an 989,990 BGB denken, wobei das schon auch absurd ist.
Zivilrechtlich ist da nicht viel zu klagen :D. Drück ihm 5 Euro in die Hand für einen Waschsalon und dann hat sich das auch erledigt finde ich.
Kündige eine Anzeige wegen Nötigung an.
Nichts.
Welchen Sinn hat dann eine Gegenanzeige?
Im Gegensatz zu deinen Kommentaren hat er damit eine Idee zu einer der Fragen beigetragen
Das ist eine blöde Idee, die nicht zielführend ist.
Dasselbe wollte ich gerade zu deinem Kommentar sagen.
Anscheinend mangelt es dir an Auffassungsgabe. Ich klink mich aus.
Was ändert das an der möglicherweise gerechtfertigten Forderung?