müssen wir alles bezahlen bei dieser sachbeschädigung?

3 Antworten

Es kommt darauf an, ob die Handlung, die zum ersten Schaden gefuehrt hat, im Zusammenhang mit eurer Schadenshandlung steht oder nicht.

Beispiel 1: "Geh du schon mal vor und hau ne Beule in die Karre. Wir kommen dann spaeter nach und erledigen den Rest" > Beide Schaeden stehen in einem Zusammenhang miteinander und ihr haftet auch fuer den Beulentreter.

Beispiel 2: "Ich kenne da ne Karre, in die schon mal einer ne richtig fette Beule reingekloppt hat. Komm, wir nehmen die jetzt richtig auseinander" > Wenn ihr mit dem ersten Schadensfall nichts zu tun hattet, haftet ihr auch nicht fuer die Beule sondern nur fuer das, was ihr dann anschliessend kaputt gemacht habt.

Aber wenn es bereits ein Urteil gibt, muss diese Frage ja auch schon laengst geklaert worden sein.

Mit gefangen, mit gehangen. Wer einen Schaden (mit) verursacht, muss eben zahlen.

Normalerweise seid ihr "gesamtschuldnerisch" für den Schaden verantwortlich. Im Klartext heißt das, dass ihr auch die Restforderung begleichen müsst. Ihr könnt ja dann versuchen das Geld von den Mittätern zurück zu bekommen.

Hoffentlich habt ihr was dabei gelernt.

renehamster 
Fragesteller
 19.07.2014, 20:00

Ja jedoch war einer nicht darbei sondern hat einen schaden schon vorher versucht Für diesen auch und ja ich habe draus gelehnt

Wenn ihr nachweisen könnt, dass die Sache vorher schon beschädigt war (egal aus welchem Grund), müsst ihr nur den zusätzlichen Schaden ersetzen.

Ansonsten muss jeder von euch dem Geschädigten gegenüber für den gesamten Schaden geradestehen (s. auch Antwort von DerHans). Im Innenverhältnis müsst / könnt ihr es dann unter euch ausmachen, wer mehr Schaden angerichtet hat, muss auch mehr bezahlen.