Angezeigt mit 16... muss ich dafür in arrest?

10 Antworten

Jup, laut §19 Stgb bist du straffähig und somit kann es theoretisch zum arrest kommen, auch wenn das unwahrscheinlich ist, da du praktisch vorstrafenfrei bist. 

Ich würde dennoch mit einer Geldstrafe rechnen, also frag schonmal deine Eltern.

Lkwfahrer1003  19.11.2016, 04:41

Im JGG gibt es keine Geldstrafen 😄

Alianoos  19.11.2016, 05:03
@Lkwfahrer1003

§ 15 JGG:



"(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,
1.
nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2.
sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,
3.
Arbeitsleistungen zu erbringen oder
4.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen."

Es wird auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.

Sinnvoll wäre daß Du zusätzlich Farbe und Pinsel besorgen und dann das Garagentor neu streichen mußt.

yolokind33 
Fragesteller
 19.11.2016, 13:40

war nicht das tor es war die giebelwand... das war son garagenkomplex

Artus01  19.11.2016, 13:41
@yolokind33

Na dann pinselst Du eben die Wand.

yolokind33 
Fragesteller
 19.11.2016, 13:42

okay

Da es das erste mal ist und das Jugendstrafrecht eher darauf aus ist, dir im Pädagogischen Sinne etwas bei zu bringen, kommst du höchstwahrscheinlich nicht in Arrest.
Eher bekommst du Sozialstunden. Wie viele ist schwer zu sagen.
Solltest du diese Sozialstunden allerdings nicht nach Vorschrift abarbeiten, sieht das schnell ganz anders aus.

Dein Verhalten hat strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen.

Strafrechtlich vermulich Sozialstunden evttl. auch Jugendarrest, denn Du bist schon einmal auffällig geworden.

Zivilrechtlich = Schadenwiedergutmachung / Kosten der Reinigung der Wand.

yolokind33 
Fragesteller
 19.11.2016, 13:41

das kann man ja nicht wirklich auffällig nennen an 0,5 Promille ist ja nichts verboten

Wahrscheinlich Sozialstunden. Sprühen ist ja nicht gerade der Strafdelikt Nr.1 . Eventuell musst du die Reinigungskosten+Strafkosten bezahlen.