Angezeigt mit 16... muss ich dafür in arrest?
Hallo, Ich bin 16 und wurde wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angezeigt weil ich auf einem privat Gelände eine Garage angesprüht habe... das ist das erste mal das ich polizeilich aufgefallen bin Ausser mal einem Alkohol test wo ich 0,5 Promille hatte... erwartet Mich dafür Arrest oder was denkt ihr bekomme ich?
Danke für ernste antworten
10 Antworten
Jup, laut §19 Stgb bist du straffähig und somit kann es theoretisch zum arrest kommen, auch wenn das unwahrscheinlich ist, da du praktisch vorstrafenfrei bist.
Ich würde dennoch mit einer Geldstrafe rechnen, also frag schonmal deine Eltern.
§ 15 JGG:
"(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,
- 1.
- nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
- 2.
- sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,
- 3.
- Arbeitsleistungen zu erbringen oder
- 4.
- einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen."
Es wird auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.
Sinnvoll wäre daß Du zusätzlich Farbe und Pinsel besorgen und dann das Garagentor neu streichen mußt.
okay
war nicht das tor es war die giebelwand... das war son garagenkomplex
Na dann pinselst Du eben die Wand.
Da es das erste mal ist und das Jugendstrafrecht eher darauf aus ist, dir im Pädagogischen Sinne etwas bei zu bringen, kommst du höchstwahrscheinlich nicht in Arrest.
Eher bekommst du Sozialstunden. Wie viele ist schwer zu sagen.
Solltest du diese Sozialstunden allerdings nicht nach Vorschrift abarbeiten, sieht das schnell ganz anders aus.
Dein Verhalten hat strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen.
Strafrechtlich vermulich Sozialstunden evttl. auch Jugendarrest, denn Du bist schon einmal auffällig geworden.
Zivilrechtlich = Schadenwiedergutmachung / Kosten der Reinigung der Wand.
das kann man ja nicht wirklich auffällig nennen an 0,5 Promille ist ja nichts verboten
Wahrscheinlich Sozialstunden. Sprühen ist ja nicht gerade der Strafdelikt Nr.1 . Eventuell musst du die Reinigungskosten+Strafkosten bezahlen.
Im JGG gibt es keine Geldstrafen 😄