Muss der Vermieter neue Matratze bezahlen?

14 Antworten

Gibt es Mängel an der Mietsache so ist der Vermieter in der Pflicht.

Hier kann aber keiner beurteilen on Handlungsbedarf besteht.

Der Vermieter muss auch keine neue Matratze kaufen und wenn er eine kauft, kann das eine sehr Billige sein.

LouPing  29.04.2017, 12:37

Hey johnnnymcmuff


Nun-ich bin ebenfalls Vermieter-allerdings vermiete ich nicht möbliert.


Du hast mich aber neugierige gemacht-auf welche rechtliche Grundlange stützt du den aktuellen Fall (explizit also den Vorzeitigen Verschleiß einer Matratze)? Im Mietvertrag steht dazu offensichtlich nichts. 

Ich lerne recht gerne hinzu.

johnnymcmuff  29.04.2017, 12:49
@LouPing

Dir rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem §535 BGB.

Ob hier ein erheblicher Mangel vorliegt können wir nicht beurteilen.

Das man z.B. nicht mehr im Bett gut schlafen kann, ist eher subjektiv, objektiv wäre es, wenn die Matratze sich in Bestandteile auflöst oder total deformiert ist.

In dem Link von wilees gibt es eine Matratze für 36,66 €; die dürfte z.B, nicht sehr lange halten.

 Im Mietvertrag steht dazu offensichtlich nichts. 

Im Mietvertrag steht nicht immer alles, dann aber gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

LouPing  29.04.2017, 13:45
@johnnymcmuff

Hey jonnymcmuff

Sehr gut,das Grundproblem benennst du selber:

Ob hier ein erheblicher Mangel vorliegt können wir nicht beurteilen.

Im Mietvertrag steht nicht immer alles, dann aber gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Darauf aber sollten Vermieter und Mieter achten! 

Hier kann und wird sich der Vermieter sich weigern,auch hat der Mieter keinen Anspruch auf eine hochwertige Matratze. Persönliche Ansprüche und Vorlieben sind selbst zu finanzieren. 

Der Mieter könnte ggf. klagen und evtl. eine gleichwertige (billige) Matratze bekommen. 

Erfolg für eine positive Entscheidung zugunsten des Mieters sehe ich nicht.

Alleine schon aus Hygienegründen würde ich mir eine neue Matratze kaufen. Aber nein, der Vermieter ist dazu natürlich nicht verpflichtet. Es ist ja eine Matratze vorhanden. Wenn die Qualität dir nicht gefällt, musst du dir eine eigene kaufen.

crazycatwoman  29.04.2017, 10:37

matratzen im hotels sind bestimmt unhygienischer

KlausMueller83 
Fragesteller
 29.04.2017, 10:41

Die Matratze war damals neu. Gefragt hab ich auch schon, der Vermieter druckst rum ...

Und es ist ja nicht so, dass mir die Matratze nicht gefällt, sie ist de facto kaputt! Meiner Logik nach muss der Vermieter diesen Mangel ja dann genau so abstellen, wie er auch einen kaputten Rolladen reparieren müsste. Immerhin bezahle ich ja auch für eine möblierte Wohnung ...

peterobm  29.04.2017, 10:48
@KlausMueller83

nach 3 Jahren durchgelegen ... du willst nur eine neue Matratze

KlausMueller83 
Fragesteller
 29.04.2017, 11:03
@peterobm

Was für eine dämliche Unterstellung! Wieso sollte man bei so einem Gebrauchsgegenstand einfach aus Jux und Tollerei was Neues wollen?!

LouPing  29.04.2017, 11:29
@KlausMueller83

Hey KlausMueller83

Du hast die Matratze durchgelegen-also kaufst du dir bitte eine neue. 

Was ist das nächste was dein Vermieter zahlen soll-Zahnbürste und Lebensmittel? 

johnnymcmuff  29.04.2017, 11:56
@LouPing

Du hast die Matratze durchgelegen-also kaufst du dir bitte eine neue. 



Moin LouPing, bitte nicht antworten und falsche Ratschläge geben, wenn man von dem Thema keine Ahnung hat.

Möchtest Du falsche Antworten auf Deine Fragen?

Sachen die bei Einzug in einer Wohnung/ Zimmer sind, gelten als mitvermietet, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen.

Erst recht gilt das bei möbliertem Zimmer, denn die Mieten sind in der Regel auch höher als bei normalem Wohnraum.

LouPing  29.04.2017, 12:33
@johnnymcmuff

Hey johnnnymcmuff

Nun,ich bin ebenfalls Vermieter-allerdings vermiete ich nicht möbliert.

Du hast mich aber neugierige gemacht-auf welche rechtliche Grundlange stützt du den aktuellen Fall (explizit also den Vorzeitigen Verschleiß einer Matratze)? 

Im Mietvertrag steht dazu offensichtlich nichts. 

Ich lerne recht gerne hinzu. 

johnnymcmuff  29.04.2017, 12:50
@LouPing

Nun,ich bin ebenfalls Vermieter-allerdings vermiete ich nicht möbliert.

Ich bzw. wir auch nicht und darüber kann man froh sein.

Bei Matratzen wird in der regel von einer durschnittlichen 10 jährigen Lebensdauer ausgegangen, somit ist der Vermieter nicht verpflichtet diese zu erneuern.

johnnymcmuff  29.04.2017, 12:52

Heute wird doch auch viel Schrott produziert bzw. billiges Material verwendet.

Man kann z.B. nicht erwarten, dass eine Matratze für unter 36 € so lange hält wie eine Matratze für 300 €

Es kommt darauf an, was zur Möblierung gehört.

Wenn im Vertrag steht "Bett mit Matratze" dann gehört die Matratze zweifelsfrei zur angemieteten Möblierung.

Wenn dort nur "Bett" steht, dann ist es interpretationsbedürftig, ob die Matratze auch dazugehört - ich würde, ohne explizite Nennung der Matratze verneinen, daß sie zu den vermieteten Gegenständen zählt, da eine Matratze aus hygenischen aber auch aus gesundheitlichen Gründen üblicherweise durch den Mieter eingebracht wird.

Es könnte auch zu interpretieren sein, daß die Matzatze zwar überlassen worden ist, aber nicht mitgemietet wurde; man hätte sie auch entsorgen können, was bei einem angemieteten Gegenstand nicht ohne Zustimmung des Vermieters gehen würde - das kommt dann auf den Einzelfall an und wer, wie und was beweisen könnte.

Wenn man ein "Bett" kaufen würde, ist ja üblichwerweise auch keine Matzatze im Preis inbegriffen, sodaß auch hier ggf. mit dem Begriff "Bett" nur das Gestell (ggf. auch das Rost) zu verstehen ist.

Wenn sie zur Möblierung gehören würde, dann ist auch der Vermieter für den Austausch bei üblichem Verschleiß zuständig.

DerSchopenhauer  29.04.2017, 13:08

Auf der anderen Seite könnte man interpretieren, daß der Mieter eine möblierte Wohnung mit allen Gegenständen erwarten kann, die üblicherweise zur Wohnungsausstattung gehört und die es dem Mieter ermöglichen muß, ohne weitere eigenen Gegenstände einzubringen, dort zu wohnen, wobei hier Standardausstattung als ausreichend anzusehen wäre - dazu würde dann auch ein Bett mit Matratze gehören...

Wenn das nicht so gestellt würde, müsste das entsprechend vertraglich vereinbart werden.

DerSchopenhauer  29.04.2017, 13:17
@DerSchopenhauer

Wenn im Vertrag nichts explizites zu Bett/Matratze vereinbart wurde, würde ich zu der Interpretation in meinem zweiten Beitrag tendieren und die Matratze den angemieteten Gegenständen zuordnen.

DerSchopenhauer  29.04.2017, 13:24
@DerSchopenhauer

Abgesehen von rechtlichen interpretationen:

Bitte einfach den Vermieter, die Matzatze auszutauschen - dann siehst Du ja, wie er sich verhalten wird - vielleicht hat sich dann alles schon erübrigt...

Dass die Matratze "durchgelegen" ist, hättest du schon vor dem Einzug monieren müssen.

Im Nachhinein hast du da keine Chance. Ganz davon abgesehen, dass kaum jemand die Matratze seines Vorgängers übernehmen will.