Selbstständig trotz EV?

8 Antworten

Hallo,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen - Du darfst

Allerdings solltest Du Dir den Gang in die Selbständigkeit gut überlegen, da es ein finanzielles Risiko darstellt - es kommt auf die Geschäftsidee an

Es gibt ja durchaus Geschäftsmodelle, bei denen das finanzielle Risiko gering ist

Zudem kannst Du von der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE in der Selbständigkeit gefördert werden, d.h. Du hast u.U. in den ersten 6-9 Monaten ein fest kalkulierbares monatl. Einkommen

Bei weitern Fragen zum Thema Selbständigkeit und Förderung gerne E-Mail an hbi@hb-result.de

Viel Erfolg

könnt eine kleine Gaststätte bekommen habe aber ev was kann ich tun

Falls Du Privatinsolvenz machst, rede mal mit Deinem Insolvenzverwalter.

Natürlich geht das, aber dein Gewinn über dem Selbsbehalt ca.(1000€) geht dann alles an die Gläubiger. Und es ist möglich, dass du auch schon mal kontrolliert wirst. Aber viel Erfolg mit deiner Idee, aber mach nicht wieder Schulden!

Sie als EVler sind grundsätzlich verpflichtet , die von Ihnen aufgehäuften Schulden abzubauen und die Gläubiger zu „bedienen“.

Mittel für Investments in eigene Selbstständigkeit sind da wohl kaum Mittel aus eigener Kraft zu generieren.

Selbst im eher unwahrscheinlichem Fall einer erfolgreichen unternehmerischen Neugründung (warum sollten Sie jetzt auf einmal erfolgreich sein, wenn es schon in der Vergangenheit massiv nicht geklappt hat sic!) wären die erzielten Gewinne/Erlöse an die Gläubiger zur Schuldentilgung abzuführen

Ihre Schulden sind existent und lösen sich nicht in Luft auf, nur weil Sie meinen, mit einer neuen Idee etwas Neues anfangen zu müssen.

Servus

Francis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung