vertrag trotz eidesstaatlicherversicherung abschliessen

1 Antwort

Weder noch. Also er macht sich nicht strafbar. Bei Handyverträgen sieht es so aus, dass die Gesellschaften nicht grundsätzlich eine Abfrage durchführen, sondern nur stichprobenartig. Wenn also der Vertrag so zustande kommt ist alles ok. Vor allem, wenn regelmäßig bezahlt wird.

Wenn nicht mehr gezahlt wird, kann die Gesellschaft natürlich ihre Forderungen über den üblichen Weg geltend machen.

Die Sache sieht anders aus, wenn der Vertragspartner die Verbraucherinsolvenz beantragt hat und dann einen Vertrag abschließt, das darf man während der Wohlverhaltensphase nämlich nicht, soweit ich informiert bin.

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ich bin nur öfters über Betrug in diesem Zusammenhang gestoßen und frage mich ab wann dies der Fall ist. Bei Abschluss des Vertrages oder erst bei nicht erfüllen der vertragsauflagen?

@dneu900

Denke eher bei Nichterfüllung, und auch nur, wenn die Handygesellschaft dahinter kommt, dass er eigentlich nicht Zahlungsfähig ist, aber ich denke das werden die kaum pürfen. Und so lange man die Rechnungen zahlt ist doch alles ok.