Selbstständig und Minijob? Krankenversicherung?

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Über einen 450€ Job bist du nicht krankenversichert. Du bist freiwilliges Mitglied, Mindestbeitrag ca. 180€ pro Monat.

Über den 451€ Job wärst du krankenversichert aber nur so lange Einkommen und Zeitaufwand mit der Selbstständigkeit geringer sind, du also nicht hauptberuflich selbstständig bist.

Sobald du als hauptberuflich selbstständig gilts, musst du grundsätzlich den Höchstbeitrag zahlen (ca. 790€ pro Monat). Wenn du ein geringeres Einkommen nachweist, reduziert sich der Mindestbeitrag auf ca. 400€ pro Monat. Wenn du Gründungszuschuss bekommst oder ein Härtefall bist, beläuft sich die Mindestprämie auf ca. 270€ pro Monat (entspricht einem Einkommen von 1.522,50€ pro Monat).

Eine "Selbstständigkeit" in der man, auch nur Anfangs, nichts verdient ist zum Scheitern verurteilt.

Korrekte Antwort! Als hauptberuflich Selbständiger nutzt dir versicherungsrechtlich weder der Minijob noch der Minijob mit 451 € was, weil du freiwillig versichert bist. Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt werden für die Beitragserhebung zusammengerechnet.

Wenn du selbständig bist, bist du über die Selbständigkeit versichert. Du zahlst also den Beitrag für Selbständige.

Wenn du das nicht bezahlen kannst, musst du aufstockend AlG 2 beantragen. Dafür musst du dann regelmäßig dein Einkommen belegen.

Woher beziehst du jetzt dein Einkommen und über wen bist du momentan versichert?

Nein, wärest du nicht. Beim 450 Euro Job zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge.

Und bei 451?

@Matkub

Geht bei einem "Selbständigen" nicht. Da wird dann schnell Sozialbetrug unterstellt.

Kläre es mit deiner KV ab, ein falscher Rat hier kann für dich sehr teuer werden!