Eidesstattliche Versicherung und dann Insolvenz?

4 Antworten

Wenn eine EV etwas gutes hat, dann die Tatsache, dass Du bereits deine Zahlungsunfähigkeit "bewiesen" hast. In ein Insolvenzverfahren kannst Du aber nicht ohne professionelle Hilfe. Hier die Vorbereitungen:

1. Sei ehrlich zu dir selbst und mach eine Aufstellung ALLER deiner Schulden. Wenn Du den Überblick verloren hast, hilft möglicherweise eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister deines Amtsgerichtes (bei Umzug aller Amtsgerichte).

2. Such dir unbedingt einen seriösen Schuldnerberater, auf keinen Fall irgendwelche Firmen, die von dir Geld haben wollen oder schwachsinnige Verträge als Sicherheiten aufschwatzen wollen.... Finger weg!!! Es gibt genügend Schuldnerbeartungsstellen, die seriös arbeiten, auch wenn es mit dem Termin etwas dauert.

3. Wenn es ein Anwalt sein soll, dann würde ich mit allen Titeln gegen dich und dem Protokoll der eidesstattlichen Versicherung sowie den aktuellen Einkommensnachweisen zum Amtsgericht gehen und versuchen Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erhalten. Gegen Vorlage dieses Scheines und ich glaube weiteren 10,- € beginnt der Anwalt dann seine Tätigkeit zu entfalten. Das war jedenfalls mal so....

4. Bevor Du einen Antrag auf Insolvenzverfahren stellen kannst musst Du dem Gericht nachweisen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Erst dann kannst Du in die Insolvenz und wenn Du dich redlich verhälst, also keine neuen Schulden machst, wieder ohne zittrige Knie zum Briefkasten gehen. Mit dem Insolvenzantrag solltest Du auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Die Schlussrechnung wird dir dann nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode durch den Insolvenzverwalter zugestellt und kann oftmals in angemessener Höhe (6 Raten) ratenweise beglichen werden

5. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Insolvenzverwalter die Interessen der Gläubiger wahrnehmen und den pfändbaren Teil des Einkommens (dann erfährt es der Arbeitgeber) an die Gläubiger abführen. Genossenschaftsanteile beim Vermieter sind dann auch pfändbar. Es ist ein harter Weg, aber Du hast zumindest wieder eine Chance...

Ist sogar gut für die Insolvenz. Und die vielen Schulden hast du ja auch schon vorher gehabt, die kommen ja nicht plötzlich durch die EV erst. Wenn du eine EV abgeben mußt, BIST du ja eigentlich schon zahlungsunfähig und eine EV sollte ein Signal sein, zu überdenken, ob ein Insolvenzverfahren nötig sein könnte. Beim Insolvenzverfahren solltest du grundsätzlich ALLE, aber total alle Schulden angeben, auch die vielen kleinen! MAche dir mal einen Ordner, wo du alles reinheftest, so nach Schuldner sortiert und gehe lasse dir einen Termin bei der Schuldnerberatung geben.

EV und Insolvenz sind 2 Paar Schuhe und haben nicht aber auch gar nichts miteinander zu tun. Man verbaut sich auch nichts.

Hier, bei dieser Schuldnerberatungsstelle gibt die Infos:

http://www.schuldnerakuthilfe.com/eidesstattliche-versicherung.html

Nein, das ist sogar ein guter Grund, um die Insolvenz zu beantragen (Schuldnerberatung). Was eine Privat- sowie auch eine Regelinsolvenz gefährdet ist wenn man nach dem Beginn des Verfahrens wieder neue Schulden macht, oder sich nicht an die Vorgaben des Insolvenzgerichtes hält. Am besten den Vorgaben des Insolvenzverwalter (häufig ist es ein Anwalt) immer besondere Aufmerksamkeit schenken und auch befolgen. Dann gibt es kein Hindernis, es sei denn man hat innerhalb der letzten 10 Jahre schon einmal ein Insolvenzverfahren beantragt.