Ab wann gilt ein Vertrag?

2 Antworten

Man kann Verträge auch mündlichh schließen, das Problem ist die nachweispflicht. Deshalb schriftlich. Wenn deinem Verein ein von dir unterschriebener Vertrag vorliegt ist der auch erst mal gültig. Du könntest ihn natürlich trotzdem vor Gericht anfechten falls es gute Gründe dafür gibt, zu.b. Falls du zur Unterschrift gezwungen würdest. Aber da wird dieser Nachweis wohl auch schwer fallen....

Solange der Vertrag der Gegenseite unterschrieben ist, gilt der Vertrag. Du kannst deinen ja jederzeit unterschreiben.

Das heißt der Vertrag gilt schon, unabhängig davon ob ich den der bei mir liegt unterschrieben habe?