Umzugsunternehmen: Vertrag schon bei mündlicher Verabredung?

4 Antworten

Sowas ist immer sehr schwierig.

Theorätisch gilt eine Mündliche Zusage auch als Vertrag und muss eingehalten werden. Allerdings nur wenn du ganz eindeutig schon zugesagt hast. Deswegen immer dran denken ein "unverbindliches" Angebot bzw. Gespräch einzuholen und das auch so zu betonen.

Abgesehen davon müsste das Unternehmen dir erstmal beweisen dass du Zugesagt hast.

Mündliche Verträge gelten grundsätzlich auch (Du schließt bei Aldi an der Kasse ja auch nicht vorher erstmal einen Vertrag ab), sind aber i.d.R. schwer zu beweisen.

Ganz heißer Tip: miteinander sprechen!

Ruf' einfach an und sag' dass Du es Dir anders überlegt hast.

Das liegt an der Absprache...
Wenn du konkret gesagt hast du willst diese bestimmte Leistung an dem Tag für Summe X, dann kann das schon ein mündlicher Vertrag sein.

Nein, mündliche Verträge gelten nicht solange er dir nicht die Wiederrufsbelehrung vorgelegt und du diese nicht unterschrieben hast (Ausnahme du hast den mündl. Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers beschlossen).