Arbeitsstelle nicht antreten nach 1.Arbeitstag /Vertrag noch nicht unterschrieben?

3 Antworten

Du musst entweder mit der wirksam vereinbarten Kündigungsfrist oder der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift kündigen oder man macht einen Aufhebungsvertrag.

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du im Betrieb auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gearbeitet. Dann ist ein legitimes Arbeitsverhältnis entstanden, das Du ordentlich schriftlich kündigen musst.

Wenn Du sofort aufhören willst, geht das nur, wenn Dein AG damit einverstanden ist. Man schließt dann einen Aufhebungsvertrag.

Der unterschriebene Arbeitsvertrag dient nur dazu im Falle eines Streites nachvollziehen zu können, was man vereinbart hat. Arbeitsverträge können natürlich genauso mündlich geschlossen werden. Da du schon einen Tag da gearbeitet hast, hast du ganz offensichtlich einen Arbeitsvertrag.

Den musst du jetzt kündigen.