Seit wann ist das Bügeln in der Waschküche verboten? Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Regelung aus? Wir haben keine gültige Hausordnung?

6 Antworten

Dafür gibt es in der Regel den Trockenraum.

Eine gesetzliche Regelung gibt es da meines Wissens nach aber nicht. Wenn es nicht per Hausordnung untersagt ist, dann ist es soweit erstmal nicht verboten.

Allerdings ist der Waschraum ja ein gemeinschaftlich genutzer Raum. Wenn du also durch dein Bügeln die eigentliche Funktion vom Raum gestört ist, dann kann das schon untersagt werden.

Du darfst im Gemeinschaftsraum nur vorhandene Geräte nutzen.

Es kann nicht sein. Dass du dein Bügeleisen mitbringst und auf Gemeinschaftsstrom bügelst.

Eine vorhandene Mangel darfst du natürlich entsprechend der Nutzungsregeln nutzen.

die frage kann auch lauten: warum bügelst du in der waschküche? waschen, trocknen ok, aber das kann man doch bequemer in der wohnung machen, dabei z.b. fernsehen oder radio hören usw.

oder geht es um mißbrauch von gemeinschafts-strom? aber was ist dann mit den waschmaschinen?

Ein gesetzliches Verbot wird es nicht geben. Es könnte höchstens damit zusammen hängen, daß der Stromverbrauch dadurch im Waschraum erhöht ist, und dies auf alle Mieter umgelegt wird. Deshalb das bei Euch verboten ist.

Ehrlich - ich hab mein ganzes Leben weder der Waschküche noch in einem Trockenraum gebügelt.

Kenne aber kein Gesetz, welches das verbietet. Geht aber vlt. um die Stromnutzung.