Schwanger Beschäftigungsverbot Wohngeld?

4 Antworten

Nein, ihnen stehen keine weiteren Zahlungen zu. Auch bezüglich der Schwangerschaft, stehen ihnen keine weiteren Zahlungen zu. Zuschüsse für die Erstausstattung, Zulagen, oder Zuschüsse zur Einrichtung werden nicht gewährt. Es macht keinen Unterschied, ob sie mit ihrem Freund zusammenziehen. Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen sie nicht arbeiten, weder auf 400€ Basis, noch auf Stundenbasis, oder auf sonst einer Basis. Das Problem ist, dass ihr Verdienst hoch genug ist. Dass sie 400 € Kreditraten zahlen müssen, kann dabei nicht berücksichtigt werden. Sie könnten versuchen, eine Kreditstundung für die Dauer der Schwangerschaft zu bekommen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zur Kreditbank auf.

Theoretisch steht dir einiges zu, auch mit Freund. Es kommt natürlich auf euren gemeinsamen Verdienst an.Wenn du alleinerziehend bist, bekommst du natürlich mehr Unterstützung vom Staat. Du kannst dich bei Pro Familia usw. beraten lassen, wobei ich bei deinem Verdients nicht so viele Chance sehe. Du wirst das Geld ja weiterbekommen.

Wenn Du ein Beschäftigungsverbot hast, bekommst Du doch Dein Gehalt weiter gezahlt ??? ist da irgendwo was untergegangen? Daraus ergeben sich alle Deine anderen Fragen. Nein, keine Unterstützung, nein kein 400,- € Job, weil Dein AV ganz normal weiter besteht. Für eine Nebentätigkeit muß der ArbGeber zustimmen.

Das Beschäftigungsverbot ist schon berechtigt.

Du kommst ja mit Menschen zusammen und durch Krankheiten kannst Du und Dein Kind gefährdet werden.

Allerdings in der 7. SSW wäre das noch zu früh.

Wenn Du 1100 € hast, dann ist es doch OK.