Hartz 4 (49) und bei Vater (Rentner) wohnen
Hallo,
ich bin 49 Jahre und wohne z.Z. bei meinem Vater in einer 2 Zimmer Wohnung (43 qm,320KM+240NK). Er ist 82 und Rentner, hat eine Rente von 1100 € plus rund 400 € Witwenrente von meiner Mutter. Also insgesamt rund 1500 €. Seit 3 Jahren arbeite ich nicht mehr und habe mein Erspartes dadurch komplett aufgebraucht. Wie wird diese Situation vom Amt betrachtet bezüglich Bedarfsgemeinschaft oder anderer Anrechnung? Bin für jeden Rat dankbar.
4 Antworten
Ihr werdet höchstwahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft berechnet, das "Einkommen" des Vaters angerechnet, ggf. ist es so hoch, dass Ihr keine Leistungen des Jobcenters erhalten würdet, Du also auf Kosten des Vaters leben müsstest.
Melde Dich am besten umgehend Arbeit suchend beim Jobcenter, so wäre ggf. wenigstens erstmal der Krankenversichrungsschutz gewährleistet.
(Falls in den letzten drei Jahren von den Ersparnissen keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, so müssten diese nachgezahlt werden, da in Deutschland diesbzüglich Versicherungspflicht gilt. Allerdings besteht momentan noch für kurze Zeit eine Art "Amnestie" seitens der Krankenkassen, die bei Neu-/ Wiederanmeldungen ganz oder teilweise auf Nachzahlungen verzichten können.... )
Solltest Du in eine eigene Wohnung umziehen, würde Dir außer dem "Regelbedarf" auch die Miete in "angemessener" Höhe gezahlt - wenn Du einen "Eingliederungsvertrag" unterzeichnest.
Allerdings wärst Du dann auch verpflichtet, alles Mögliche und Nötige zu tun, Deine "Bedürftigkeit" zumindest zu reduzieren.
Würdest Du dem nicht nachkommen, könnten Sanktionen auferlegt werden, die in Wiederholungsfällen zur kompletten Streichung aller Transferleistungen - auch der Miete - führten könnten.
Du begründest schon lange deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft,dein Vater ist dir keinen Unterhalt mehr schuldig !!! Dir stehen 382 € Regelsatz zu + 50 % der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung,wenn du sie auch zahlen musst,zum Beispiel per Untermietvertrag.Ob die Kosten angemessen sind,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.Die Wohnung dürfte auf jeden Fall doppelt so groß sein,da dir eigentlich eine eigene Wohnung zustehen würde.
Nich als Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden, bedeutet unheimliche Anstrengung. Getrennter Haushalt bedeutet auch getrennte Abteile im Kühlschrank, getrenntes Geschirr, getrennte Zahnpasta, Duschgel, Shampoo....alles, was man so fürs Leben brauch muss getrennt sein.
Habt ihr das?
Leider nicht, das heisst also ich würde bei der Höhe der Rente meines Vaters wohl nix bekommen...!?
So siehts aus. Muss dir doch möglich sein ein wenig was zu verdienen.
Ich bin 49. Maschinenbauingenieur der Uni Belgrad. Ich bin Deutscher. Hier geboren und hier Abi gemacht. Habe eine Serbische Mutter gehabt, leider verstorben. Ich spreche 5 Sprachen fliessend und die 6te so lala. Ich hatte nur als Selbstständiger eine Chance gehabt. Weil mich nie jemand nach meinem Diplom fragte. Als Angestellter nie. Es sei denn du gehst ins Ausland... jedoch nicht hier in Deutschland. Sobald eine Deutsche Firma ein Diplom aus dem Osten sieht, kann man die Strasse kehren. Da ich durch meine Büroarbeit auch noch übergewichtig bin, na ja.....So nun kommen Sie und sagen es muss doch möglich sein etwas dazu zu verdienen...Ich weiss nicht wie alt Sie sind, aber meine Erfahrung sagt mir was anderes für Personen, die in solch oder einer solch ähnlichen Lage sind. Ich habe in etwas über 2 Jahre mein Geld, welches ich gehortet hatte, ausgegeben. Nur weil ich zu Eitel war zum Arbeitsamt zu gehen. Um dem Staat "nicht zu belasten". Ich bin halt so. Meinen Job hat nun ein Rumäne. Ich habe Ihn eingearbeitet.... Ist Fakt. Ist nun mal so. Ja ich werde irgenwie was finden, demnächst. Aber nun ist es so. Punkt.
Ach ja vergessen. Er ist 28 Jahre alt und verdient gerade mal ein Viertel von dem Durchschnitt meiner ex Deutschen bzw. schweizer Kollegen. Nein ich bin nicht böse. Ich bin Froh der Ex-Firma geholfen zu haben das Projekt zu einem positiven Ende zu bringen mit meinem Wissen , welches ich dem jungen Mann übertrug.
Würde sagen, ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet.
Die Krankenversicherung zahlte ich als Minimum mit 154 €. Also von dieser Seite habe ich von der Krankenkasse nichts zu befürchten. Also so wie ich das sehe, "erspare" ich mir die 154 €. Alles andere wäre für mich gestrichen. Oder ich suche mir eine andere Wohnung und habe somit alle Rechte, stimmt dies so?