Umzug im Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Das Beschäftigungsverbot spielt hier keine Rolle.

Du ziehst um, meldest Dich um und teilst dem AG die neue Adresse mit. Dieser muß Dich ja aus welchen Grund auch immer erreichen können.

Ob Du nun eine Arbeitsweg von 4km oder 400km hast kann dem AG egal sein.

JohannaSonne 
Fragesteller
 26.02.2016, 15:32

Ok danke, ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist. Ich habe vermutet, dass ich muss es rechtfertigen und den Wohnort bei meinen Eltern behalten muss.

Du darfst dich dort anmelden. Du musst nur dem Arbeitgeber die neue Anschrift mitteilen.

JohannaSonne 
Fragesteller
 26.02.2016, 14:01

Auch wenn ich dann 400km vom Arbeitsplatz entfernt wohne?

ErsterSchnee  26.02.2016, 14:02
@JohannaSonne

Das macht nix. Du arbeitest ja auch nicht.