Wohngeld, ja oder nein,800 euro netto?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus welchem Grund hat er keinen Anspruch auf BAB ?

Ich denke mal weil er zu viel Einkommen hat,dann steht ihm auch kein Wohngeld zu und du hast das nötige Mindesteinkommen nicht,außerdem stünde euch das nur zu,wenn ihr auch einen Mietvertrag haben würdet,also eine Wohnung selber bewohnen würdet,ihr wohnt ja mietfrei,was soll da gezahlt werden.

Hat er dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög,dann hat er keinen Anspruch auf Wohngeld.

Das bedeutet,wenn das BAB - nur aus dem Grund abgelehnt wurde weil das Einkommen / Vermögen zu hoch ist,dann hätte er dem Grunde nach aber Anspruch gehabt,wenn es eben nicht so wäre und dann hätte er es bekommen.

Wenn ihr dann zur Miete wohnt,dann ist er auch dir spätestens ab dem Mutterschutz zum Unterhalt verpflichtet,der beginnt spätestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt.

Ab der Geburt steht euch dann Kindergeld von derzeit 190 € zu und das Elterngeld,dass ist dann das staatliche min. Elterngeld von 300 € pro Monat.

Das kannst du dir aufteilen lassen,dann bekommst du es über 2 Jahre,wenn du 2 Jahre in Elternzeit bleiben willst,bekommst dann 150 € pro Monat.

Wenn dein Freund 800 € Netto hat,dann sollte er ca.1000 € Brutto haben,darauf steht ihm ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Das sind dann erst mal 100 € Grundfreibetrag,von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Ist das Kind dann geboren,dann steigt die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto an,davon dann 10 % Freibetrag.

Er hätte also dann ca. 280 € an Freibeträgen,diese werden dann vom Jobcenter theoretisch von seinen ca. 800 € Netto abgezogen,es blieben dann ca. 520 € anrechenbares Netto,dazu die 190 € Kindergeld = ca. 710 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Da er als Azubi in eigener Wohnung nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch hat,muss er mit seinem anrechenbarem Einkommen erst mal seinen Bedarf nach dem SGB - ll abdecken,erst danach kann auf dich und das Kind der Überschuss angerechnet werden.

Angenommen die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) würde 420 € betragen,dann ginge die Warmmiete durch die Personen im Haushalt,dann also nach der Geburt durch 3,dann läge der Kopfanteil der KDU - bei 140 € und die kämen zu seinem Regelsatz von derzeit 364 € dazu.

Sein Bedarf läge dann bei min. 504 €,es könnte dann also von seinem anrechenbarem Einkommen ( 710 € ) die Differenz auf euren Bedarf angerechnet werden.

Dein Bedarf bestünde dann auch aus min. 504 €,dazu käme der Regelsatz des Kindes von derzeit 237 € + 140 € Kopfanteil der KDU = min. ca. 881 € pro Monat.

Von diesen ca. 881 € ginge dann schon mal der Überschuss des Freundes von ca. 206 € ab,blieben noch ca. 675 € Bedarf,davon dann die 190 € Kindergeld vom Bedarf des Kindes,blieben ca. 485 € Bedarf und dann käme dein Elterngeld dazu.

Beziehst du es auf 1 Jahr,dann würden dir 270 € und bei 2 Jahren nur 120 € als anrechenbares Einkommen angerechnet,weil du von sonstigem Einkommen 30 € Versicherungspauschale geltend machen kannst,wenn du diese nicht schon anderweitig geltend machen würdest.

Also würden dann von den ca. 485 € entweder die 270 € oder dann nur 120 € abgezogen,den Rest würdest du und das Kind dann als ALG - 2 / Sozialgeld bekommen.

Leenchenxx 
Fragesteller
 11.03.2016, 13:15

Vielen dank für deine ausführliche antwort. Wir würden dann nicht mehr hier wohnen und die wohnungen in bremen und umgebung kosten 70 qm2 ca. 500 kalt +warm

isomatte  11.03.2016, 13:20
@Leenchenxx

Dann würden noch mal ca. 80 € dazu kommen,ich hatte ja 420 € Warmmiete angenommen,dann würden es nicht mehr vorerst 485€,sondern dann ca. 565 € sein !

Von diesen ca. 565 € ginge dann dein anrechenbares Elterngeld noch ab,also entweder 270 €,wenn es auf 1 Jahr bezogen wird oder dann 120 € bei 2 Jahren.

Dann würdet ihr beiden noch min. ca. 295 € bzw.445 € als Aufstockung bekommen.

isomatte  13.05.2016, 17:40
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Da kommt noch so einiges in Frage. Ihr solltet Erziehungsgeld beantragen, Wohngeld, Sozialhilfe........wobei, Wohngeld und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus, aber das sagt man Euch beim Amt, wenn Ihr gezielt danach fragt. Ihr solltet eigentlich ziemlich kräftig Sozialhilfe kriegen.

Leenchenxx 
Fragesteller
 11.03.2016, 12:38

Aber auch, wenn mein freund wohngeld beantragt? Weil ja nur ich alg2 beziehe. Und Erziehungsgeld bringt ja nichts, das wird ja voll bei alg2 angerechnet.

atzef  11.03.2016, 12:44
@Leenchenxx

Da ihr keine Miete zahlt, gibt es auch kein Wohngeld. Erziehungsgeld ist eine vorrangige leistung, die du beantragen musst. Dann ist schon fraglich, ob es dann überhaupt noch ALG 2 gibt. Ihr bekommt noch Kindergeld...

dasadi  11.03.2016, 12:48
@Leenchenxx

Wohngeld wird von der Bedarfsgemeinschaft beantragt. Wenn Ihr aber keine Miete zahlt, könnt Ihr natürlich auch kein Wohngeld beantragen. Ihr müsst Erziehungsgeld beantragen und Sozialhilfe, der Verdienst Deines Partners wird angerechnet. Zusammen mit dem Kindergeld wird dann so viel herum kommen, dass Ihr ganz gut leben könnt.

Leenchenxx 
Fragesteller
 11.03.2016, 13:02
@dasadi

Habe bei der Frage nicht zugeschrieben, dass wir umziehen müssen, wegen unzumutbarem arbeitsweg. Und die miete für 70 qm2 wären da ca. 500 euro kalt +warm

dasadi  12.03.2016, 13:08
@Leenchenxx

Dann könnt ihr auch Wohngeld beantragen. Das bekommt ihr aber nur, wenn ihr keine Sozialhilfe bekommt.

Kann sein, dass das Kind einen WOhngeldanspruch hat, ja.

Lasst es euch mal ausrechnen.

Wohnt ihr denn schon zusammen in einer eigenen Wohnung?

Leenchenxx 
Fragesteller
 11.03.2016, 12:38

Ja, aber mietfrei.

atzef  11.03.2016, 12:42
@Leenchenxx

Dann gibt es auch weder Wohngeld noch Mietzuschüsse für euch.

Sein Gehalt mit eurer Hilfebedürftigkeit verrechnet.

Leenchenxx 
Fragesteller
 11.03.2016, 13:01
@atzef

Wir müssten dann ja umziehen. Also in ein anderes bundesland weil der weg von hier bis zur arbeitsstelle 3 stunden wären. Und haben uns dort schon nach wohnungen umgeschaut, kalt + warm 500 euro.

atzef  11.03.2016, 13:21
@Leenchenxx

Ah, ok. Dann fallen natürlich "Kosten der Unterkunft" an. Bevor ihr da aber Mietverträge unterschreibt, müsst ihr euch bei dem lokalen JC das "go!" holen!

Unterm Strich aber bildet ihr dann natürlich eine BG und seine Einnahmen werden mit eurem Anspruch verrechnet.