Vollzeit arbeiten ohne von 1100 netto 800 abgeben zu müssen (Hartz 4,Jobcenter)?

8 Antworten

Wenn du volljährig bist, steht es dir doch frei, dir eine eigene Wohnung zu suchen.

Du bildest aber nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern, wenn du mehr verdienst als "deinen Anteil" der jetzigen Bedarfsgemeinschaft.

Natürlich kannst du dann nicht kostenlos dort wohnen, sondern musst deinen Eltern genau diesen Ausfall dann selbst zahlen.

Wohngeld würde dir nicht zustehen, da brauchst du außer einem Mindesteinkommen auch noch einen Mietvertrag, also von einer eigenen Wohnung.

Wenn du genug eigenes anrechenbares Einkommen hast und damit deinen Bedarf decken kannst, dann bist du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus, es darf dann max.dein volles Kindergeld als Einkommen deiner Eltern auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet werden.

Du muss dann an deine Eltern deinen Anteil für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber zahlen.

Erst wenn du dich von der Wohnung deiner Eltern abmeldest und ausziehst stünde dir dann das Kindergeld von deinen Eltern zu, wenn du nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Das ist eine falsche Sichtweise:

"Das Problem dabei ist die hohen Abgaben an das Jobcenter"

Kein Mensch zahlt Abgaben an das Jobcenter.

Wenn du 1100 netto verdienst, so musst du lediglich einen Anteil davon deinen Eltern abgeben, solange du in deren Wohnung wohnst und sie HartzIV bekommen.

Und was sich daran "kaum lohnt" , wenn man sein eigenes Geld verdient, in Renten-und Sozialversicherung einzahlt, ist aus Sicht der AN, die das immer so machen, wohl ein Rätsel. So manch einer verdient nach abgeschlossener Ausbildung im mittleren Dienst auch nur um die 1400 netto, wohnt er zuhause, gibt er freiwillig was ab, zieht er aus, hat er nach Abzug aller Fixkosten weniger für sich.

Wieso solltest du Wohngeld bekommen, wenn du selber Geld verdienst?

Kindergeld gibt es auch nicht so ohne weiteres weiterhin.

wenn du mit deinem einkommen deinen bedarf selbst tragen kannst, fällst du aus der bedarfsgemeinschaft deiner eltern raus. du zahlst dann an deine eltern deine anteile:

  • miete
  • strom
  • internet/telefon
  • lebensmittel

mit dem restlichen geld kannst du deine fahrtkosten, klamotten etc finanzieren.

es steht dir auch frei in eine eigene wohnung zu ziehen und dich komplett selbst zu versorgen. du musst also garnichts ans jobcenter abgeben, deine eltern erhalten nur keine leistungen mehr für dich oder eben weniger.

sollte das jobcenter eine haushaltsgemeinschaft unterstellen, kannst du diese einfach wiedersprechen und einen zweizeiler einreichen: ich unterstütze meine eltern nicht in geld und geldeswert unterschrift.