Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld (Mindesteinkommem)?

5 Antworten

... nein, so zumindest hier bei uns. Es muß dafür ein Bruttoeinkommen nachgewiesen werden und so etwas gibt es nicht, so jedenfalls die Frage.

Steuer-, Kranken- und Rentenversicherungspflichtige Brutto-Einkommen:

Dein Verdienst deckt einmal gerade die Miete, du lebst also von 9 Euro im Monat, von den Energie und Wasserkosten einmal abgesehen.

Auch mit deinem Ersparten kommst du für ein Jahr auf 796 Euro, das ist weniger zum Leben als der Hartz IV-Satz.

Kein Sachbearbeiter im Wohngeldamt wird das "durchdrücken" können.

Verstehe ich nicht. Es gibt doch eine klare Regelung zum Mindesteinkommem, die besagt: Regelsatz + Miete. Warum also muss man da was durchdrücken?

@throwaway456

Das Entscheidende ist, dass du monatlich zuwenig einnimmst. Dein Privatvermögen ist dabei sekundär außerdem mußt du als Selbstständiger deine KV selber tragen.

@verreisterNutzer

Falsch. Ich bin über meinen Arbeitgeber versichert. 

Das Vermögen kann im Rahmen des Wohngeldgesetzes dem monatliche Einkommen hinzugerechnet werden. 

Google spuckt zahlreiche Fälle aus, bei denen Leuten komplett ohne Einkommen, die nur vom Vermögen leben, Wohngeld bewilligt wurde. 

Ich wollte mich hier nocheinmal absichern, aber wie es scheint, sollte ich es einfach beantragen.

@throwaway456

Bei 363 Euro wird nur ein geringfügiger Betrag an die Mini-Job-Zentrale gezahlt, die allerdings keine Gelder an Deine Krankenversicherung weiterleitet. Das Geld hierfür fließt in einen großen Topf. Aber regulär versichert bist Du damit nicht.

Habe jetzt mal Deine Daten einfach in die Rechner eingegeben und kam zu dem ernüchternden Ergebnis, dass Du SGB II beantragen solltest, bevor Du bei denen wieder antanzt.

Im Rechner wird auch nach dem steuerlichen Brutto-Einkommen gefragt. Steuern zahlst Du nicht bei dem Mini-Job und somit kann der Rechner auch nichts ausrechnen.

Am besten ist wirklich - Du fragst da einfach nach und läßt Dich beraten. Ich glaube nicht, dass Du mehr als 20,- Euro Zuschuss "durchsetzen" kannst.

@Kapierenichts

Er ist nicht geringfügig beschäftigt, insofern hat die Bundesknappschaft nichts damit zu tun. Bei 459 EUR brutto handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Lediglich Steuern fallen bei der Höhe des Einkommens nicht an.

@verreisterNutzer

Das ist falsch. Zur Herstellung der Plausibilität wird das Vermögens sehr wohl herangezogen, nur nicht zur Berechnung des Leistungsanspruchs.

@throwaway456

... falsch, so etwas kann ein AG nicht.

Zudem:
alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH

Jeder Mensch kann, darf Wohngeld beantragen! Mache es einfach und warte den Bescheid ab, bevor du hier irgendwelche Rechnungen selbst anstellst! Die Gesetze ändern sich ca. Alle 6 Monate, ergo weißt du nie was wirklich unterm Strich raus kommt! Also lass den Quatsch und beantrage es einfach! Alle Rechner im Internet kannste vergessen! Blödsinn! 

Ja, du machst etwas falsch. Der Regelbedarf beträgt 409 EUR und natürlich wird die Gesamtmiete berücksichtigt. Dein Vermieter will ja nicht nur 390 EUR sondern 450 EUR von dir.

Das ist unterm Strich aber auch irrelevant. Für die Wohngeldbehörde ist wichtig, dass du nachweist, wovon du lebst (sog. Mindesteinkommen). Dieser Nachweis ist bereits dadurch erbracht, dass du über 5.200 EUR Vermögen verfügst, welches du aufbrauchen kannst. Die feingliedrige Rechnung kannst du dir erst einmal sparen.

Unabhängig davon, selbstverständlich ist eine BWA der GmbH (und der Einkommensteuerbescheid) vorzulegen, aus der dann auch die Personalkosten ersichtlich wären. Zahlst du dir tatsächlich kein Gehalt, müsste an der Stelle ja dann 0 stehen. Darüber hinaus ist der Gewinn natürlich ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Selbst wenn dieser nur gering ist.

Wie sieht das denn mit der Krankenversicherung aus ? Zahlst Du diese aus Deinem Vermögen ?

Dein Vermögen spielt (glaube ich) keine Rolle - höchstens bei SGBII.

Außerdem könnte die Wohnungsgröße (und die damit erhöhten Nebenkosten) auch entscheidend sein.

Es gibt so einige Wohngeldrechner - da kannst Du mal alles eingeben. Am besten Du nutzt 2-3 verschiedene - da sie manchmal unterschiedliche Ergebnisse anzeigen.

Hier ist z.B. einer:

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

http://wohngeldantrag.de/WoG-Abfrage.php