Hartz4 und Vollverdiener

9 Antworten

Bei 1200 EUR netto ergibt sich Pi mal Daumen (kann letztlich "Werbungskosten" abhängig sein), ein anrechnungsfähiges Einkommen von 900 EUR.

Euer Regelbedarf beträgt aber 656 EUR + Kosten der Unterkunft.

Damit dürfte ein Leistunganspruch für euch beide bestehen, entwerder auf ergänzend Alg2 oder aber Wohngeld.

Voraussetzung dafür, dass dein Einkommen bei euch beiden berücksichtigt werden darf, ist aber, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Dieses ist im ersten Jahr nach Zusammenzug allerdings nur in Ausnahmefällen gegeben, wenn ihr bspw. gegenseitige Kontovollmachten habt oder mit einem gemeinsamen Kind zusammen lebt.

Ob ihr eine BG bildet richtet sich im ersten Jahr also nicht danach, wie ihr zusammen lebt, ob ihr ein gemeinsames Bett habt oder gemeinsam duscht, sondern alleine danach, ob ihr nachweislich - und diesen Nachweis hat zunächst die ARGE zu führen - bereit seid, wirtschaftlich in Notlagen füreinander einzustehen. Dieses verneint die Rechtsprechung für das erste Jahr des Zusammenlebens regelmäßig, weil die Annahme nicht der Lebenswirklichkeit entspricht.

Keine BG, keine Anrechnung deines Einkommens; sie behält vollen Regelsatz zzgl. kopfanteiliger Miete; du bist der ARGE ggü. in dem Fall auch nicht zur Offenlegung deines Einkommens verpflichtet.

Wichtig: wenn ihr keine BG seid, so bildet ihr dennoch keine typische Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne, denn das würde getrennte Zimmer u.ä. bedeuten, sondern eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck im Ausprobieren des partnerschaftlichen Zusammenlebens besteht..

Auf keinen Fall zusammenziehen, dein Gehalt wird voll angerechnet is auf ein paar Freibeträge.  Bleibt doch jeder in seiner Wohnung, wer wo schläft ist egal. Die Arge kann ihr nicht verbieten, bei dir zu übernachten bzw umgekehrt. Solange du dich dort nicht dauerhaft einziehst, kann euch die Arge nichts wollen. es müssen euch ca 622 Euro plus unterkunft verbleiben un du was du zum Erreichen deiner Arbeit brauchst. Und die grösse eurer Wohnung wird euch vorgeschrieben, die machen dich zum Sozialfall

dein gehalt wird bei ihr voll angerechnet. da wird sie wohl kein alg2 mehr bekommen.

 

 

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html  villt hilft euch das

AnneBacke  06.05.2011, 11:09

das kann man so pauschal nicht sagen, wie gesagt es richtet sich nach miete, kinder etc. bei mir würde es ähnlich aussehn ausser das ich das geld verdiene, und mein freund würde tatsächlich noch geld bekommen(aber eben nicht das ganze hartz4) aber gott sei dank hatte er vorher arbeit.

Das wäre eine schlechte Lösung, weil ihr dann als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet. Die Einkünfte von euch beiden werden zusammen gezogen, und dann der Regelsatz berechnet, und der wäre geringer als jetzt!

Als Bedarfsgemeinschaft, werden alle Einkünfte von euch beiden zusammengerechnet. Bei deinem Bruttogehalt, kannst du Aufstockung beantragen