Schule will mich rausschmeißen wegen 2 entschuldigen tagen?

7 Antworten

Hallo Buddylo,

aus deiner Frage ergibt sich nicht, ob du für dein Fehlen wegen Krankheit eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt hast. Es ergibt sich auch nicht, ob du vielleicht wegen des Fehlens im Vorjahr Attestpflicht hast, aber kein Attest vorgelegt hast. Unklar ist auch, ob du bereits volljährig und damit nicht mehr schulpflichtig bist.

Die Drohung mit dem "Rausschmeissen" ist die Kurzform für die Mitteilung, dir ein Schulordnungsverfahren anzuhängen, wenn du dich nicht peinlich genau an alle Vorschriften hältst.

Und das darf die Stufenleiterin. Es ist sogar gut, wenn sie so schnell reagiert. Dann weißt du Bescheid.

Hast du für deine Erkrankung keine Entschuldigung vorgelegt? Wenn nein, dann muss die Stufenleitung nicht hinnehmen, dass du grundlos dem Unterricht fernbleibst. Dass du in drei Wochen "nur" zwei Tage verpasst hast und sonst immer pünktlich warst, ist keine Höchstleistung.

Wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, ist die Schule auch nicht verpflichtet, dich zu "beschulen". Also: Fehltage in der Weise entschuldigen, wie es von der Schule verlangt wird, die Pünktlichkeit beibehalten und dann - ab zum Abi!

Mit dem 9. Schuljahr hast du deine Schulpflicht beendet. So gesehen muss dich keine Schule mehr behalten, wenn sie das nicht will. Im Grunde hätte dich die Schule die 11. Klasse nicht wiederholen lassen müssen, v.a. nachdem du dich ja letztes Jahr nicht wirklich an die "Spielregeln" gehalten hast. Üblicher Weise wird dann in der Lehrerkonferenz darüber entschieden, ob ein Schüler, der seine Schulpflicht bereits erfüllt hat, wiederholen kann. Offenbar wollte man dir dieses Schuljahr noch eine Chance geben. Ich würde den Anruf deiner Stufenleiterin positiv sehen. Sie will euch vorwarnen, dass du vom Schulbesuch ausgeschlossen werden könntest, sofern du wieder auffällig wirst. Du bist ja immerhin nur noch aufgrund des Entgegenkommens der Schule da. Ein mehrwöchiger Schulausschluss ist immer möglich, v.a. wenn die Lehrerkonferenz überein kommt, dass dein Verhalten den "Schulfrieden gefährdet". An deiner Stelle würde ich mit ihr das persönliche Gespräch suchen und ihr glaubhaft machen, dass du ernsthaft beabsichtigst dieses Schuljahr nach den Regeln zu Spielen. Vergiss nicht, u.U. ist sie eine der Personen gewesen, die sich in der Lehrerkonferenz für deinen Verbleib an der Schule stark gemacht haben und nun fühlt sie sich ggf. etwas verantwortlich dafür, dass du dich "bekommst". Das wäre denkbar. Wie gesagt, red mit ihr, das bringt mehr, als vor sich hin zu grübeln 😉

.... sollte "benimmst" heißen, nicht "bekommst"... Sorry 😏

Hallo.

zuerstmal:
Ein Schulausschluss steht in meinen Augen nicht im Verhältnis zu 2 Fehltagen. Was letztes Jahr war spielt keine Rolle.
Bei den Erziehungsmaßnahmen (auch oft als "Strafen" bezeichnet) gilt immer die Verhältnismäßigkeit.

Außerdem sind deine Fehltage entschuldigt, somit hast du nichts "verbrochen" und die Lehrer/Schulleitung kann dir nichts -> Verhältnismäßigkeit.

Außerdem muss ein Schulausschluss von der Lehrerkonferenz beschlossen werden und ich denke, dass nicht alle Lehrer zustimmen werden und so weiter.

Allerdings ist noch anzumerken, dass Schule Ländersache ist und deswegen auch bestimmte Dinge anders laufen können, aber in Sachen Maßnahmen ist es auf bundesebene vorgeschrieben und so zeugs.

an deiner stelle würde ich allerdings nicht mehr schwänzen! Geht ja bald ans Abi! Also auf auf, mach was aus deinem Leben.
Im Beruf später kann dir zu häufiges fehlen zum Verhängnis werden, also gewöhn dich lieber jetzt schon ans hingehen, egal ob due 'kopfweh' oder eine sonstiges (angebliche) Krankheit hast. wenn du natürlich richtig krank bist, dann solltest du daheim bleiben

Hey Boddylo

....jetzt in 3 Wochen 2 Tage gefehlt weil ich Krank war...

Reiche hierzu eine ärztliche Bescheinigung ein und das Problem ist gelöst. 

Kannst du das nicht, bestätigen sich die Bedenken der Schule und folglich besteht tatsächlich die Möglichkeit dich der Schule zu verweisen.