Kann ich mein ex rausschmeißen?

9 Antworten

Er nur als Untermieter wo ein separates Schreiben erstellt wurde. Die miete hat er immer ein bisschen mehr als die Hälfte übernommen da er mehr Einkommen hat als ich.

Somit hat er also auch einen wirksamen Mietvertrag, beweisbar durch Mietzahlung.

Du bist sein Vermieter!

Schau mal hier rein, da sind wichtige Infos:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsgruende-hauptmieter/

http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/#2-Ist-der-moebliert-vermietete-Wohnraum-Teil-der-Vermieterwohnung-gelten-unter-bestimmten-Voraussetzungen-erleichterte-Kuendigungsbedingungen

Es besteht die Möglichkeit wegen Eigenbedarf zu kündigen:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/


Es ist kein wirkliches Untermietvertrag. Es ist nur eine bestätigung vom Vermieter das er hier wohnt.

Doch leider ist es das.

Dadurch das er an Dich Miete zahlt ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen!

Und wenn er sich weigert die zu unterschreiben?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und sie bedarf keiner Unterschrift des Empfängers.

Vorsorglich sollte man sie per Einwufeinschreiben schicken oder persönlich unter Zeugen übergeben.


Er hat mir gesagt das wenn er das baby sehen will kommt er auch einfach in die Wohnung und fertig.

Das Recht hat er im Moment noch.

Er nur als Untermieter wo ein separates Schreiben erstellt wurde. Die
miete hat er immer ein bisschen mehr als die Hälfte übernommen da er
mehr Einkommen hat als ich. Wurde aber immer von meinem Konto
überwiesen

Somit hat Dein Ex mit Dir einen wirksamen Untermietvertrag. Ein Mietvertrag muß nicht schriftlich abgeschlossen werden, er ist auch mündlich wirksam. Dein Ex ist eingezogen und zahlt die Miete an Dich, fertig ist der Untermietvertrag.

Was kann ich tun?

Deinem Ex den Untermietvertrag nachweisbar schriftlich kündigen. Als Vermieterin benötigst Du für die Kündigung einen berechtigten Kündigungsgrund - Du könntest Eigenbedarf geltend machen. Die Kündigungsfrist beträgt gem. § 573 c 3 Mon.

Oder ist Dein Ex in eine von Dir möblierte Wohnung eingezogen?

Falls ja, könntest Du gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

oder

https://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

Die Möbel sind alle meine ausser das Bett.

Mit Anwalt drohen da hört es bei den meisten auf...

Hab ich schon probiert. Aber er ist nicht ein zu schüchtern.

Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke, dass du als Hauptmieterin schon eher im Recht bist in der Wohnung zu bleiben.

Halte am besten Rücksprache mit deinem Vermieter und klär das Ganze ab.

Da nur du im Mietvertrag stehst, kannst du ihm die Koffer vor die Tür stellen und das Schloss austauschen.

Du solltest allerdings nicht allein in der Wohnung sein, wenn es das feststellt und das Telefon in der Hand haben.