Schule rausgeworfen?

7 Antworten

Hallo Elly,

wahrscheinlich hast Du sowieso noch Schulpflicht, wenn Du unter 18 Jahre bist.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/FAQ1/index.html

Dass Du komplett aus der Schule draußen bist, erschließt sich mir nicht.

Deine Eltern könnten eher mit Bußgeld rechnen, wenn Du die Schule schwänzt oder ähnliches.....

Außer, Du wohnst nicht in Deutschland, dann zählen gewiss andere Gesetze.

Rede mit Deinen Eltern....

Nein in Hessen ist man nur bis zu dem 10 Schuljahr Pflichtig zur Schule zu gehen da ich einmal sitzen geblieben bin habe ich schon 10 Schuljahre 🙁

@Elly20012001

Dennoch können sie Dich nicht "einfach so" rauswerfen (eigentlich). Du solltest in jedem Fall mit Deinen Eltern reden.

Alternativ dazu, vielleicht gibt es bei Dir in der Nähe die "Kompetenzagentur". (Heißt offenbar nun "Jugend stärken im Quartier!?)

https://www.jugend-staerken.de/standorte.html

Und offenbar haben sie auch inzwischen andere Schwerpunkte!? .... Vor einigen Jahren hat die Stelle Unterstützung gegeben für 12 bis ca. 27 jährige, die sich in schwierige Situationen gebracht haben.....

Der Grund warum ich rausgeflogen bin ist das ich innerhalb 6 Wochen 6 unentschuldigte fehltage hatte ich hatte am November

Das ( Schulverweis eines schulpflichtigen !! Kindes wegen 6 unentschuldigter Fehltage ! ) alleine kann nicht der Grund sein - das wäre schulrechtlich nicht möglich!

Und was sagen jetzt Deine Eltern zur Situation - was gedenken diese zu unternehmen?

Ich hatte am Anfang des Jahres 6 unentschuldigte fehltage in 6 Wochen dann kam die erste Mahnung ich hatte mich dann gebessert dann waren es wieder 6 fehltage (ingesamt 12) und aber die Lehrerin meinte ich Fliege nicht wenn ich ab jetzt immer komme nach 3 Wochen kam die ausschulung

Ich dachte auch, dass 6 unentschuldigte Fehltage nicht ausreichen können. Dann habe ich im Schulgesetz nachgeschaut und da steht, dass ein Schulverweis möglich ist, wenn "die Schülerin oder der Schüler im Verlauf von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen insgesamt mindestens sechs Unterrichtstage dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist"

Deine Lehrerin hat nicht gelogen, sie war nur schlecht informiert oder hatte noch die Hoffnung.

Es gibt die Schulpflicht in Deutschland. Mitten im Jahr mußt du in die Schule. Die Pflicht herrscht bis zum Sommer nach dem 18. Geburtstag. Das variiert je nach Bundesland. Guck mal auf Wikipedia nach. Da stehts genau.

Du bist vorgemahnt. Sogar schriftlich. Das reicht völlig. Also dürfen sie es. Weitere Post an dich und die Eltern kommt nächste Woche.

Das nützt alles nichts. Stiefel gleich Montag zur nächsten Berufsschule. Sprich mit dem Beratungslehrer, wie die Schule dir helfen kann. Finde heraus, ob sie dich noch zur Zentralprüfung anmelden dürfen. Ansonsten wirst du die 10. woanders nachholen müssen. Aus dem Regelschulsystem bist du vermutlich raus. Aber es gibt darüber hinaus noch Schulwege. Dann wechsle halt in dieses System und mache dein Abi woanders. Es bleibt dir nichts anderes übrig.

Ich Wohne in Hessen und da geht das glaube ich und was sind zentral Prüfungen

@Elly20012001

An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen werden in der 10. Klasse Zentralprüfungen abgehalten. Die Vornoten (1. Halbjahr plus dem Rest vom 2. Halbjahr) und die Zentralprüfung in Deutsch-Mathe-Englisch entscheiden über den weiteren Werdegang.

Es gibt ein Regelwerk. In Kurzform: Alle Noten werden durch einen Computer geschickt. Man muss in seinen Hauptfächern mind. einen 3er Schnitt haben und in den Nebenfächern auch. Dann bekommt man einen Qualifikationsvermerk. Der erlaubt es einem in die Oberstufe zu gehen. Damit wäre dann ein Abitur möglich. Theoretisch an jedem Gymnasium oder an jeder Fach- bzw. Berufsschule mit Oberstufe, die einem aufnimmt.

(Bin aus NRW)

Eine wilde Mischung von Annahmen, Vermutungen und den Fazit: die Schule hat Immer Recht.

@Rheinflip

Das ist absolut nicht wahr! Gerade die Lehrer haben oft keine Ahnung von dem, was die Schule darf und was nicht.

Hier mal ein Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz

§82

(1) 7. Verweisung von der besuchten Schule.

(8) Eine Ordnungsmaßnahme nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ist ferner bei Schülerin-nen und Schülern zulässig, die keiner Schul-pflicht unterliegen und eine weiterführende Schule besuchen, wenn

1.die Schülerin oder der Schüler im Ver-lauf von sechs zusammenhängenden Un-terrichtswochen insgesamt mindestens sechs Unterrichtstage dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist; vor einer Entscheidung ist ihr oder ihm, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern den Eltern, schriftlich der Rat zu er-teilen, die Schule zu verlassen

Das Einzige, nach deine Erzählung nicht korrekt abgelaufen ist, ist die Mitteilung an deine Eltern. Aber du solltest trotzdem mal einen Anwalt fragen, ob man da noch was machen kann.

Sprich mit Deinen Eltern. Vermutlich "klärt" sich die Situation nach einem Brief von einem Rechtsanwalt. Ein Schulausschluss ist ein schwerwiegender Eingriff. Das geht nicht einfach so.

Das mit dem Anwalt würde sehr lange dauern ich will ja unbedingt meinen Abschluss dieses Jahr noch machen und das was ich mich frage ist ob ich überhaupt im Recht stehe und ich eigentlich noch garnicht rausgeschmissen werden dürfte

@Elly20012001

Nein, im Gegenteil, Du musst sofort zum Anwalt, damit der einen Eilantrag stellen kann. Das geht oft innerhalb von ein paar Tagen.

Also ist es nicht erlaubt mich rauszuschmeissen

@Elly20012001

Hast du "blau gemacht" oder fehlen nur die Krankmeldungen?

Clever war es auf jeden Fall nicht.

@Elly20012001

Ob der Schulausschluß rechtens war, kann letztendlich nur ein Richter klären. Da das aber zu lange dauert, und in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden dadurch, dass Du nicht mehr zur Schule gehen darfst, muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Der kann dafür sorgen, dass Du bis zur Klärung weiter zur Schule gehen kannst (und in der Zwischenzeit kannst Du vielleicht den Abschluß machen, by the way). Ein Schulausschluss ist sehr schwierig, glaub mir, da musst Du wirklich viel Mist gebaut haben, es sei denn Du bist auf einer Privatschule. Ich wünsch Dir viel Glück!

Vermutlich gab es eine Konferenz dazu.