Kann ich als Hauptmieter meinen Freund aus der Wohnung werfen?

7 Antworten

Du bist erst Hauptmieter, wenn der Freund Untermieter wäre. Im Mietverhältnis zu deinem Vermieter bist du schlicht Mieter.

Du kannst das Wohnen deines Freundes dulden oder ihm Wohnraum leihen, beides kostenlos und beides kannst du sofort beenden. Weiß dein Vermieter über den Bewohner in deiner Wohnung bescheid? Wenn du keine Zustimmung vom Vermieter zum Wohnen deines Freundes bei dir erhalten hast, läufst du Gefahr fristlos gekündigt zu werden.

Zahlt dein Freund hingegen Miete an dich, dann gelten die gesetzlichen Kündigunsfristen wie hier schon ausreichend erläutert.

Du als Vermieterin musst bei einer Kündigung nach §573c BGB einen Grund anführen >>> Eigenbedarf zum Beispiel oder "Gestörtes Vertrauensverhältnis" mit entsprechenden Beweisen untersetzt......

Irgendwo gemeldet sein heißt nur, das er dort amtlich mit Wohnanschrift gemeldet ist. Würde er woanders wohnen, wo jemand anders miete zahlt, ist er dort gemeldet. Wirf ihn raus, es wäre dein Recht.

Dass er hier gemeldet ist, hat überhaupt nichts zu bedeuten. Sobald Du ihn aus der Wohnung entfernt hast, hat er zwei Wochen Zeit, um seinen neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Tut er das nicht, begeht er zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Du könntest ihn also vor die Tür setzen und nach ca. 2 Wochen mal dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass er nicht mehr bei Dir wohnt.

Zahlt er Miete an dich? Dann besteht ein Mietvertrag zwischen dir und ihm und du kannst nur unter Einhaltung der dreimonatigen Kuendigungsfrist sowie mit berechtigtem Grund oder mit um 3 Monate verlaengerter Kuendigungsfrist ohne berechtigten Grund kuendigen.

Wenn er aber keine Moebel mit eingebracht hat und alles von dir moebliert wurde, kannst du ohne berechtigten Grund bis am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen.

Wenn er dir eine vereinbarte Miete monatlich zahlt, wäre er Mieter mit mündlichem Mietvertrag. Du müsstest ihm diesen schriftlich kündigen.

Wenn nicht, darfst du ihn jederzeit auffordern, deine Wohnung zu verlassen. Macht er das nicht, wäre das Hausfriedensbruch, könntest also notfalls die Polizei rufen.