Darf der Stromanbieter den Strom abstellen auch wenn ein kleines Kind mit im Haushalt ist?

11 Antworten

Da gibt es kein wenn und aber. Du bist bestimmt xmal gemahnt worden. Wer den Forderungen nicht nach kommt, hat das Nachsehen. Der Konzern hat geliefert, Du hast genommen.

es tut mir leid dir das so sagen zu müssen, aber das ist nunmal so. dass die dir keine ratenzahlungen gestatten, das liegt wohl eher daran, dass (aus meiner sicht verständlich) für den stromanbieter abzusehen ist, dass das nichts wird. sein wir doch mal ehrlich. mit den paar kröten, wie soll das auch klappen. ist echt nicht böse gemeint - ist aber leider so!

die einzigen beiden chancen für dich:

  • sieh zu dass du von der Arge ein Darlehn bekommst um deine schulden zu begleichen und versuche in zukunft bitte JEDEN stromabschlag pünktlich zu zahlen. denn wenn der stromanbeiter erst mal die info hat, dass jemand unregelmässig bis nicht bezhalt, dann sind die mit dem sperren um so schneller
  • frag mal bei der ENBW nach, ob die nicht einen prepaid-zähler für dich haben. einige Anbieter haben den seit neustem wieder im Programm für eben solche Fälle wie dich...

lg, Anna

PS: ich möchte noch einmal betonen, dass ich dir hier keine predigt halten will. aber es ist nun mal wie es ist. der sache wirst du ins auge sehen müssen.... by the way: lass mal deine Ansprüche gegenüber der arge prüfen z.b. von einer verbraucherzentrale oder so. vielleicht gibt es noch irgend einen zusatzanspruch, den du übersehen hast, z.b. eine Pauschale für elektrische warmwasserbereitung oder so...

wende dich umgehend an die arge oder das sozialamt. auch die diakonie kann dich gut beraten. rechtliche schritte dauern zu lange. du bekommst übrigens prozeßkostenhilfe wenn du zukünftig einen anwalt brauchst. alles gute!

Darf er nicht, der Strom darf nicht abgestellt werden. Geh zum Job Center, dort bekommst du einen Kredit. Was für ein Schadenerstz? Ist etwas im Kühlschrank verfault?

alle antworten richtig! und die von stern311 solltest du als erstes beherzigen!! dann brennt auch das licht wieder.

eine klage auf schadensersatz wirst du trotz der phantasie ´im recht´ nicht finanziell bestreiten können: das steht 1. in keinem verhältnis, 2. hast du keine vorstellung von den kosten eines rechtsstreits und 3. hat der stromanbieter nicht widerrechtlich gehandelt. nicht das kind ist vertragspartner, sondern du. und wie du dir unter diesen - durchaus widrigen umständen - helfen kannst, hat stern311 beschrieben.