Schulden und Umzug nach Norwegen

6 Antworten

hallo an euch alle... danke für die zahlreichen antworten!!

mir haben sie nun schon etwas geholfen. Nur Oberzicke sagt ich muss den Umzug nicht melden (GV, Gläubiger) und mich nur bei der Gemeinde abmelden, dass ist klar!!! Und doris11 und Reanne sagen ich muss es doch melden. Steht da vielleicht etwas in den Pflichten eines Schuldners in der EV?

Das ich der Gemeinde und dem Arbeitsamt Bescheid gebe ist klar, dass würde ich auch so machen und natürlich flüchte ich nicht von meinen Schulden würde sie natürlich auch bezahlen, wenn dies mal möglich wäre und es ist natürlich auch nur möglich wenn ich mehr verdiene!

Wie funktioniert das mit der Abgabe der EV, ich denke, dass sie in einem Jahr wieder fällig wäre, wenn ich dann allerdings schon in Norwegen leben sollte, kann der GV einen Haftbefehl gegen mich erwirken, falls er dann doch keine Adresse von mir hat oder kann er mir den Brief nach Norwegen schicken und ich fülle den aus, oder wie funktioniert es dort? Oder kommt ein GV aus Norwegen???

Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, denke ich wird dem Umzug nichts im Wege stehen, da dann Geld kommt mit dem die Schulden beglichen werden können, aber einfach so Umziehen wäre etwas blauäugig.

Die Schulden behälst Du natürlich, Deinem Gerichtsvollzieher und der ARGE musst Du deinen Umzug mitteilen. Ob aber Lohnpfändungen im Ausland möglich sind, weiss ich nicht. Norwegen hat ja nicht den Euro. Ob Du auf freiwilliger Basis Rückzahlungen leisten kannst? Deine Schulden wandeln sich nicht in Staatsschulden um, dafür gehst Du auch nicht ins Gefängnis. Aber wie wäre es mit einem Privaten Insolvenverfahren? Nach 6 Jahren bist Du dann schulden frei.

Erst einmal: Norwegen ist teuer! Das Leben dort ist um einiges teurer als hier in Deutschland. Du musst also schon erheblich mehr verdienen - im Verhältnis aber wird es vermutlich ähnlich bleiben!! Das solltest Du auf keinen Fall vergessen!

Deine Schulden in Deutschland bleiben definitiv bestehen. Da Du eine eV schon abgegeben hast, liegen auch Titel vor ... die sind 30 Jahre gültig.

Du musst den GV und den Schuldner zwar nicht über den Umzug informieren, aber Du musst Dich von Deinem Wohnort abmelden (Pflicht!) und spätestens darüber werden sie es dann erfahren.

Einziger Vorteil für Dich (sorry, als Schuldeneintreiberin sage ich das nicht gerne): Die wenigsten werden versuchen, die Schulden in Norwegen einzutreiben, das es grenzüberschreitend einfach schwierig und sehr kostenaufwändig ist.

Wie es mit den Staatsschulden aussieht, weiß ich nicht. Diesbzgl. kannst Du vermutlich schon auch in Norwegen belangt werden, denn der Staat wird keine Kosten und Mühen scheuen, einen Anwalt dort zu beauftragen und es einzutreiben.

Alles in allem bleibe gesagt: Flucht ist keine Lösung!

Vergiß es, denn wo willst Du das Geld für den Umzug hernehmen?

Am Ende landest Du dann als Lachfigur in einer dieser Fernseh-'Dokumentationen'.