Wie viel Geld darf man jetzt zu Hartz IV dazu verdienen?

7 Antworten

100€ plus Fahrtkosten alles andere wird abgezogen werden zb vom regulären satzt bei 450€ würdest du höchstens noch deine miete bekommen.Bei einer Ehrenamtlichen arbeit mit ausgleichsvergütung stadt Lohn wären das ca 200 die anrechnungsfrei sind und das fahrgeld dazu.


Wo um Gottes willen hast du das denn her???

Das galt mal, als ALG II eingeführt wurde ... also 2005. Spätestens drei Jahre später war das schon geändert.

Du meinst sicher das hier:

"Grundsätzlich werden die Ehrenamtspauschalen gemäß § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtigt. Laut § 1 Abs. 7 ALG-II-Verordnung (="Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld") gilt jedoch ab 2013 ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro."

Da ist das Fahrgeld mit enthalten, das kannst du nicht extra davon noch absetzen.

ALG II ist eine nachrangige Leistung - heißt: wer Einkommen hat, muss dieses erst einmal verwenden, um seinen Bedarf, den der Gesetzgeber im SGB II festgelegt hat, davon zu decken. Reicht das Einkommen nicht aus, kann man aufstocken.

Wenn du zu deinem ALG II etwas dazuverdienst, dann musst du dieses Geld zur Bedarfsdeckung verwenden. Also gibt es weniger Geld vom JC.

Aber damit du einen Anreiz hast, arbeiten zu gehen, obwohl du deinen Bedarf davon nicht decken kannst, darfst du von deinem Verdienten einen bestimmten Teil behalten, der nicht angerechnet wird. Diesen Teil deines Einkommens nennt man "Freibetrag", der Rest, der angerechnet wird, ist dann das anrechenbare  Einkommen.

Soviel zur Theorie der Freibeträge. Und weil jemand, der ein bisschen mehr verdient, auch mehr als Anreiz haben soll, ist das mit den "100 € für alle" schon mal vom Tisch, sondern die Freibeträge erhöhen sich in einem bestimmten Bereich dynamisch.

Grundsätzlich gilt: man berechnet von deinem Brutto einen Freibetrag, den  du dann vom Netto abziehen kannst. Was dann beim Netto übrigbleibt, wird auf deinen Bedarf angerechnet.

Oder ganz einfach gesagt: der Freibetrag ist genau der Betrag, den du durch deinen Zuverdienst mehr hast als mit ausschließlich Hartz IV.

Nimm dein Brutto ... Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei. Für den Bereich zwischen dem 101. Euro und dem 1000. Euro gilt, dass du davon 20% anrechnungsfrei behalten darfst. Von 1001 € bis 1200 € darfst du noch 10% behalten, alles darüber wird zu 100 % angerechnet. Außer, du bist alleinerziehend, dann gelten 1500 statt der 1200 €.

Ein Beispiel:

Bei einem Brutto von 600 € kannst du erst mal 100 € anrechnungsfrei behalten. Von der Differenz (600-100€) bleiben dir 20% . Also bleiben insgesamt 100€ + 20% x 500€, also insgesamt 200€ als Freibetrag.

Diesen Freibetrag kannst du von deinem Netto abziehen, dann bekommst du dein "anrechenbares Netto". 

Wenn du 600 € Brutto hast, dann hast du 477 € Netto. Davon kannst du die berechneten 200 € abziehen. Das Ergebnis von 277 € ist das, was das Jobcenter anrechnet - heißt: um 277 € kürzt man deine Leistungen. Dafür hast du 477 € dazu, nämlich deinen Nettoverdienst.

Bei 200 Brutto sind es 120 € Freibetrag, bei 800 € Brutto wär es ein Freibetrag von 240 € oder bei 1200 brutto eben 300 €.  -------

Ob man mit 1200 € noch Aufstocker sein kann?

Hängt davon ab, ob du a) 1200€ brutto oder netto meinst und b) wie deine familiäre Situation ist.

Für a) Für 1200 Brutto hättest du ein Netto von 925 und einen Freibetrag von 300 €. Also zieh von den 925€, die dein Arbeitgeber auf dein Konto überweist, 300 € ab - dann hast du das, was das Jobcenter als anrechenbares Einkommen sieht, nämlich 625 €.

Als Single mit einem Regelbedarf von 404 € und vielleicht einer Miete von 380 € hättest du einen Gesamtbedarf von 785 €, dem gegenüber steht das "anrechenbare Einkommen " von 625€ - also weiter Aufstocker .

Bei 1200€ netto hättest du etwa 1700 brutto, da würdest du als Single nix mehr dazubekommen.

Nimmst du dagegen eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (6-14) und ohne Unterhalt zahlenden Vater, dann hat die für ihre Kinder allein 270 € Regelbedarf je Kind, dazu einen Mehrbedarf als Alleinerziehende von 145 € und sicherlich mindestens 150 € mehr Miete. Der Bedarf wäre also also um mindestens 835 € höher als bei dem Beispielsingle oben.

Dagegenrechnen muss man 2x 190€ Kindergeld, damit verkürzt sich der Abstand zum Single auf 455 €. 
Die würde mit 1200 Netto noch dicke was dazubekommen vom JC .
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Ich wollte dir an dem Beispiel mal zeigen, dass man die Frage "bekommt man bei ... noch ?" ohne weitere Infos gar nicht konkret beantworten kann. 

Fast perfekte Antwort !

Nur ein paar Korrekturen :

Man muss nicht alleinerziehend sein um diesen Freibetrag von dann 1000 € - 1500 € Brutto ( 10 % ) geltend machen zu können,es muss in der BG - nur min. 1 minderjähriges Kind leben,ob das nun ein leibliches Kind ist oder vom Partner spielt keine Rolle.

Die 270 € Regelsatz gelten von 6 - 13 Jahre,ab 14 - 17 würden es 306 € sein,ab 18 - 24 dann 324 € und ab 25 der volle Regelsatz.

Wenn es keinen Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen gibt und die Kinder zwischen 6 - 11 sind,dann würde zum Kindergeld noch das UVG - vom Jugendamt von je 194 € kommen,denn das wäre auch eine vorrangige Leistung,dass Jobcenter würde zur Beantragung auffordern.

@isomatte

@ isomatte

Du hast natürlich recht - keine Ironie!
Ich habe bloß immer Hemmungen, jemanden, der so fragt, als wolle er sich erst mal einen Einblick verschaffen, mit Infos bis zum letzten Ausnahmefall zuzuschütten. 

Das ergibt sich oft aus Nachfragen, da kann mann immer noch in die Tiefe gehen.

Fast wichtiger ist mir hier, solche Halbwahrheiten oder falschen Kommentare zu ergänzen oder richtigzustellen. Verstehst du gut, denke ich mal.

Trotzdem - immer wieder Danke für konstruktive Kritik oder Ergänzung.

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Du hast von @ EstherNele schon eine prima Antwort bekommen,da gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen,außer du würdest z.B. noch zur Schule gehen und das auch weiter vor haben !

Dann könntest du in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazu verdienen.

Wenn du neben der Schule dann noch arbeiten gehen würdest,dann müsste dieser Ferienjob aber bei einem anderen Arbeitgeber ( AG ) ausgeübt werden,weil es sich sonst nicht um einen reinen Ferienjob handeln würde.

So könntest du in einem Jahr theoretisch auf 2300 € Freibetrag kommen,wenn du 4 Wochen in den Ferien arbeitest,da 1200 € verdienst und dann 11 Monate nach der Schule noch mal deine 100 € Grundfreibetrag auf dein Erwerbseinkommen hättest.

😱😱😱☠️

@Werner46

Hast du etwas zu sagen oder bist du nur ein Troll?

Man darf und soll auch bei H4 so viel verdienen, wie es einem mögllich ist. 100 Euro ist der Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Alles, was darüber liegt,wird 80 zu 20 auf das H4 angerechnet.

Das ganze berechnet sich im Groben so: Warmmietkosten mit Heizung und der Bedarf aller Haushaltsmitglieder werden zusammen addiert. Je nach Anzahl der Personen kann das 1200 Euro auch deutlich überschreiten. Dann wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträgen (100 Euro & 20 %) addiert und das wird vom H4 Satz abgezogen. Und wenn da noch was bleibt, dann wird das als H4 ausbezahlt.

Einkommen sind aber auch Sozialgelder wie Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld. Auch das wird berücksichtigt. Hat ein erwachsenes Kind genug eigenes Einkommen, wird es aus der Bedarfgemeinschaft rausgerechnet.

Zu deinen Beispielen, bei 100 Euro Arbeitseinkommen wird nichts abgezogen. bei 450 Euro Einkommen einer Person werden 100 Euro abgezogen und von 350 Euro gibt es noch 70 Euro (20%) frei dazu, der H4 Satz würde 280 Euro gekürzt werden.

Bei einer 5 köpfigen Familie mit nur einem Einkommen mit 1200 Euro gibt es natürlich noch aufstockend H4, weil das Geld für alle Personen nicht ausreicht zum Leben.

1200 € netto & Single: da wirst Du kaum noch aufstockendes Alg2 erhalten.

1200 € netto als Alleinverdiener mit Frau & 3 Kindern: da sieht´s schon anders aus...

Der Grundfreibetrag, den Du beim Bezug von Alg2 dazu verdienen darfst ohne Abzüge sind 100 €. Wenn Du mehr verdienst wird es ensprechend der gesetzlichen Regelungen auf Deinen Regelsatz angerechnet. (Mal ganz grob vereinfacht)