Hallo darf man einfach so umziehen wenn man Hartz IV bekommt?

7 Antworten

Das Grundrecht der freien Wohnungswahl gilt auch für Hartz IV Empfänger. Allerdings muß die ARGE nicht unbedingt die Kosten übernehmen. Wenn, wie Du schreibst, Du die Kosten alleine trägst kannst Du das also durchaus machen. Allerdings solltest Du Dir bereits vorher eine plausieble Erklärung dafür ausdenken woher Du die Kosten für etwas hast was Du Dir im Grunde kaum leisten kannst. Es ist naheliegend das Du danach gefragt wirst.

Es kann dir keiner verbieten Umzuziehen !

Wenn du aber vom Jobcenter den Umzug / zinsloses Darlehen für die Kaution brauchst usw.dann musst du schon einen wichtigen Grund für den Umzug vorbringen können,dass ganze dann wie gesagt vorher beantragen und die Zusicherung bekommen.

Machst du das nicht,dann gibt es weder etwas für den Umzug,noch ein Darlehen und bei einer evtl. Nachzahlung durch eine Endabrechnung die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betrifft,könnte es auch Probleme geben.

Zudem würde dir das Jobcenter dann innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters nur max. deine alte bisherige KDU - zahlen,max.natürlich die neue tatsächliche KDU - wenn die alte höher liegen würde.

Du kannst erstmal hin und umziehen wohin du willst. Gibt ja die Freizügigkeit.
Wenn du allerdings aufs Amt angewiesen bist, brauchst du eine Zustimmung, damit sie die Umzugskosten und evtl. Kaution übernehmen.
Die Kosten der Miete werden immer im angemessenem Rahmen übernommen. Du kannst also keine Wohnung für 1000€ anmieten und hoffen, dass der Staat zahlt.
Wenn du es mit Zustimmung machen willst, musst du mit dem nicht unterschriebenen Mietvertrag bei der Arge antanzen und dir das ok SCHRIFTLICH geben lassen.
Die Arge gibt die Zustimmung aber nur in bestimmten Fällen:
Du musst wegen eines neuen Jobs umziehen
Die Wohnung ist unbewohnbar
Die Wohnung ist zu klein
Auszug wegen Trennung etc.

Ich glaube wenn du einfach so umziehst können sie sich weigern dir das geld, das du benötigst zu bezahlen. Oder zumindest Zuschüsse/Kaution einbehalten. Du musst vorher erstmal mit einem nicht unterschriebenen Mietvertrag da vorsprechen. Die schaun sich das dann an. Was aber fast genau so wichtig ist: Ein guter Grund zum Umzug. Wenn du sowas wie "Ich wollte umziehen in eine andere Wohnung weil es mir in der anderen nicht mehr gefällt!" sagst, wird man das wohl kaum genehmigen.

eine frage der notwendigkeit. du musst die wohnung auch dem amt vorstellen. staffelmiete darf es nicht geben. qm auf anzahl personen muss festgelegt sein.