Schulden Flucht

4 Antworten

sich der Verantwortung stellen und die schulden zurückzahlen geht ja meistens auch kleine Scheibchen weise

Ganz grob gesagt, die Schulden sind geblieben. Sie verjähren erst nach 30 Jahren. Wenn du also nicht bezahlen kannst, dann bleibt dir bei deiner Rückkehr nichts anderes übrig als mit der Schuldner- und Insovenzberatung  (nur öffentliche Einrichtungen) die Privatinsolvenz zu beantragen. Ohne dass du mit deinen Gläubigern verhandelst bekommst du kein Konto (Schufa). Ohne Konto keine Wohnung, keine Arbeit, kein Geld. Das Netz der IT fängt dich in jedem Fall ein. Verhaftet wirst du nur dann, wenn du eine Straftat begangen hast. Der Gerichtsvollzieher kann auch einen Haftbefehl beantragen. Der gilt aber nur zu dem Zweck, dass du den Offenbarungseid, heute "Eidesstattliche Versicherung" genannt, ablegst. Damit bestätigst du nur, dass du kein Geld mehr hast. Er geht dann wieder. MfG

Durchaus möglich das ein Haftbefehl gegen dich vorliegt. Wenn deine Schulden tituliert sind und du dich bis jetzt der Abgabe einer EV entzogen hast, kann ein Gläubiger durchaus Antrag auf einen Haftbefehl stellen!

Na... Schulden bezahlen...?!