Rueckkehr nach Deutschland trotz Schulden?

2 Antworten

Kommt drauf an.

Wenn mindestens ein Gläubiger die Energie hatte, seine Forderung gegen Dich durch die Instanzen des Mahn- und Vollstreckungsbescheids zu treiben, bestehen schon mal unverjährte Forderungen gegen Dich.

Wenn einer der Gläubiger den Eindruck hatte, dass Du Verpflichtungen eingegangen bist, die Du von vornherein nicht erfüllen wolltest oder von denen Du wissen musstest, dass Du sie nicht würdest erfüllen können, könnte er Dich wegen Eingehungsbetrugs angezeigt haben.

Dann läge durchaus etwas gegen Dich vor.

Das kommt ja nun auch alles stark darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Methode Du Schulden angehäuft hast. Abhauen verärgert Gläubiger immer - insofern ist das mit einer Strafanzeige nicht so abwegig.

Eine korrekt abgewickelte Insolvenz wäre inzwischen fast abgeschlossen.

Mal ganz davon abgesehen, dass dein Verhalten höchst assozial ist: Nein, Schulden zu haben ist erst einmal nicht strafbar. Daher gibt es deswegen auch bestimmt keinen Haftbefehl o.ä., der dich hindern würde.