Werde ich am Flughafen direkt wegen meiner hohen Schulden verhaftet?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst das ja im Vorfeld abklären. Ich habe selber mal in einer Bank gearbeitet und mich unter Anderem um Pfendungen gekümmert.

Dabei war das größte Problem, dass viele Leute nie mit ihren Gläubigern, Banken etc kommuniziert haben. 

Zunächst musst Du privatinsolvenz anmelden. Dann eröffnest Du bei deiner Bank ein Pfendungsschutzkonto. Nun kannst Du für 7 Jahre keine Schulden mehr aufnehmen und alles was über den Freibetrag geht (genauere Informationen bei Deinem Bankberater) wird an die Gläubiger abgeführt.

Wer von deinen Gläubigern in 7 Jahren kein Geld gesehen hat, hat dann pech gehabt und Du fängst wieder schuldenfrei an.

Wenn Du das so machst kann ich Dir versichern, dass du nicht in den Knast kommst oder ähnliches.

Ich glaube kaum, dass du bei der Bank "pfendungen" bearbeitet hast.

Und ein "pfendungsschutzkonto" hat auch absolut nichts mit einer Privatinsolvenz zu tun.

Wenn Du das so machst kann ich Dir versichern, dass du nicht in den Knast kommst oder ähnliches.

Man kommt ganz grundsätzlich wegen normalen Schulden nicht in den Knast. Ganz grundsätzlich.

Du wirfst hier allerhand durcheinander. Besserer Ansprechpartner ist sowieso eine Schuldnerberatung und nicht der Bankberater, bei dem man womöglich auch noch Schulden hat...

@mepeisen

Ich habe in einer Sparkasse gearbeitet. Was quallifiziert Dich?

@2001HAL9000

Wer noch nicht einmal das Wort "Pfändung" schreiben kann, wird bestimmt nicht in einer Bank arbeiten!!

... Was immer noch nicht sagt was Dich zum Experten macht?

zuerst einmal finde ich es eine frechheit, die seinesgleichen sucht, schulden zu machen und dann nicht einmal die eier zu haben, dafür gerade zu stehen.

bitte bleib da wo du bist, sofern du nicht vorhaben solltest, die schulden hier abzubezahlen.

um auf deine frage einzugehen - ja, die können dich bei einer kontrolle festhalten bis die polizei weitere schritte einleitet.

Sind die Schulden allein zivilrechtlicher Natur? Dann gibt es keinen bei der Polizei veröffentlichten Haftbefehl (wenn überhaupt). Sollten aber weiter Schulden, wie das Nichtbezahlen von Haftbefehlen oder Geldbußen dazukommen, kann es bei einer Kontrolle am Flughafen durchaus passieren, dass ein Haftbefehl offen ist und du verhaftest wirst. Wenn du dann an Ort und Stelle deine Schulden jedoch begleichen kannst, musst du auch nicht in Haft...

Sofern es sich nur um Schulden handelt kann es einen HB zur Abgabe der Vermögensauskunft geben, dieser ist jedoch nicht bei der Polizei/Bundesgrenzschutz gespeichert.

Sollte Dich jemand wegen Betrug angezeigt haben kann ein Untersuchungshaftbefehl vorliegen, dann wirst Du bei der Einreise kassiert. Genau kannst Du das nur erfahren wenn Du einen Anwalt hier ein Mandat erteilst.

dieser ist jedoch nicht bei der Polizei/Bundesgrenzschutz gespeichert.

zumindest solange es kein Amtshilfegesuchen gibt. Das ist aber extrem selten ;-)

@mepeisen

Das gibt es für normal ablaufende Sachen ohnehin nicht, damit muß der GV selbst zurechtkommen. Amtshilfeersuchen werrden nur dann gestellt wenn es zu ernsten Schwierigkeiten (Gewalttätigkeit) kommt.

Wenn die Schulden nicht aus Straftaten stammen (Versandhausbetrug oder so etwas) oder es sich bei den Schulden um offene Geldstrafen handelt kann es auch keinen -strafrechtlichen- Haftbefehl geben, d.h. man wird auch nicht verhaftet.

Was sein kann ist, dass einer der Gläubiger beantragt hat, Dir die sog. Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) abzunehmen. Zu diesem Zweck kann der Gerichtsvollzieher einen -zivilrechtlichen- Haftbefehl erlassen. Der ist aber nicht in den Systemen der Polizei gespeichert.