Haftbefehl in Deutschland, gilt der auch in Österreich?

6 Antworten

Hallo,

wenn ich die Antworten so lese, so schüttelt es mich. Sämtliche Antworten geben subjektive Meinungen wieder oder sind falsch.

Ein deutscher HB gilt nicht automatisch im Ausland. Der muss extra erlassen werden (internationaler HB). Der europäische HB ist eher ein Fahndungshilfsmittel denn ein Haftbefehl.

Das Verfahren wird im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geregelt, dort steht alles wesentliche drin.

Allerdings sind dort keine Auslieferungen aufgrund zivilrechtlichen Haftbefehle (ZPO) aufgeführt. Von daher gibt es auch keinen internationalen HB aufgrund der ZPO.

Ich hoffe, wengistens ich konnte dir deine Frage hinreichend beantworten. Meine persönliche Meinung zu deinem Problem ist aber eher so, dass du dich dem HB stellen solltest. Er ist doch höchtwahrscheinlich nur zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung und leicht abwendbar.

mfG Dabbel

Danke, endlich mal jemand der das verstanden hat und Ahnung hat.

Wie hier schon erwähnt, der Haftbefehl wegen Schulden, das heißt zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist ein Sicherungshaftbefehl, sobald du die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hast (dein Vermögen mit Hilfe des Vermögensverzeichnis beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamten offengelegt)verliert er seine Wirkung.

Ich denke ja, was ja nicht schlecht ist, denn sonst könnte man einfach von Land zu Land ziehen und im Luxus leben

Danke an euch alle aber ich bleib trotzdem freundlich. Egal ob ihr gegen mich was habt.

Echt witzig-alle möglichen harmlosen Fragen werden hier schnellstens gelöscht und so etwas bleibt stehen und es werden noch Ratschläge verteilt.