Zu viel Bargeld ins Ausland mitgenommen? Strafe?

5 Antworten

".Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von
Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie
Art und Wert des Bargelds bzw. der gleichgestellten Zahlungsmittel
mündlich angeben."

Das hat mit dem Kennen der Gesetze nichts zu tun. Du wurdest gefragt und hast gesagt, dass Du weniger dabei hattest.

Und ja, Du bekommst den Rest zurück, aber das kann dauern:

"Nach Abschluss des Bußgeldverfahrens wird die Sicherheit mit der
endgültig festgesetzten Geldbuße verrechnet. Ist der hinterlegte
Geldbetrag höher als die Geldbuße, wird der überzahlte Betrag
zurückerstattet."

Die Owi liegt so oder so vor, unabhängig von der legalen oder illegalen Quelle des Geldes. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu einer Million € gehen (§ 31a ZollVG). Weist du die legale Herkunft nach, bekommst du den Rest des Geldes zurück. 

Stelle dich auf ein ziemlich hohes Bußgeld ein.

Btw: das ist keine spezielle deutsche Regelung, das ist EU-Recht.,

Wenn aus dem Nicht EU Ausland eingereist, dann musstest du selbständig und unaufgefordert eine Anmeldung im roten Ausgang bzw direkt im Zollbüro abgeben. Tust du das nicht und wirst erwischt, können Bußgelder bis 500.000Euro, bei Vorsatz bis zu 1 Mio Euro verhangen werden. Wurde das gesamte Geld einbehalten oder nur ein Prozentteil? Bei dem gesamten Geld haben die Beamten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung und das geht zur weiteren Prüfung. Wenn sich die Verdachtsmomente nicht erhärten, gibt es zunächst einen Teil des Geldes zurück. Bei prozentualem Teil wurde das Geld als Sicherheit für ein zu erwartendes Bußgeld einbehalten, weil das Bußgeld bei einer im Ausland lebenden Person im Nachhinein nicht eingezogen werden kann. In Deutschland gibt es keine einheitlichen Bußgelder für Barmittelverstöße. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach dem Einzelfall (Höhe des nicht angemeldeten Betrages und die Beweggründe). Die EU schreibt in ihrer Barmittelverordnung empfindliche Strafen vor. In Deutschland werden bei fahrlässigem Verschulden im Durchschnitt zwischen 10 und 20% des nicht angemeldeten Betrags verhängt. Letztendlich trifft die Entscheidung der zuständige Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle des Hauptzollamts. Gerade deswegen ist eine Einlassung zu dem Vorwurf gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Zollrecht zu empfehlen, insbesondere wenn das Geld wirklich aus legalen Quellen stammt. Allerdings sollte man auch die Kosten eines Anwalts im berücksichtigen. Wenn zum Beispiel das Bußgeld 1000 Euro betragen sollte und der Anwalt auch 1000 Euro haben möchte, lohnt sich eine Einschaltung nicht, denn es gibt keine Garantie auf Rückzahlung der Sicherheitsleistung.Bei Einreise aus dem EU Ausland, z. B. Luxemburg musst du nur auf Verlangen die Bargeldanmeldung abgeben. Da wird aber genau und mehrfach gefragt und auf die Konsequenzen hingewiesen.

Folgen bei der Verletzung der Anzeigepflicht



Wenn Sie mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Quelle:https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Bargeld/bargeld_node.html

Ne MIllion wird es jetzt nicht, aber mit einer Strafe wirst du leider rechnen müssen. Ob du das Gld wiedersiehst weis ich nicht, ich glaube aber schon, wäre ja sonst blöd. Es kann sein, dass die die Strafe fürs Überschreiten davon abziehen. Bei Nachweisen kann ich jetzt absolut nichts sagen, tut mir leid

In welches Land und wieviel denn?
Kannst du die Herkunft nachweisen? :-)