Schornsteinfeger - muss er eigenes Werkzeug benutzen?
Hallo, unser Schornsteinfeger kommt 1x im Jahr um von aussen auf dem Dach den Kamin durchzuputzen. Dabei leiht er sich immer unsere Leiter aus "weil er keine dabei hätte". Die nimmt er dann auch noch zum Nachbarn mit, weil der auch keine ausreichend lange Leiter hat.
Naja - gegen das Ausleihen habe ich ja nichts - aber müsste der nicht eine eigene Leiter haben?
Was passiert denn, wenn er jetzt von unserer Leiter fällt (z.B. weil sie umkippt, denn sie ist nicht unbedingt ein Profiteil).
Würde denn die Schornsteinfeger-BG zahlen, wenn er nicht seine eigene Profileiter benutzt?
Es geht doch nicht, dass er das Handwerkszeug seine Kunden benutzt...?
4 Antworten
Einen Handwerker, der kein eigenes Werkzeug hat, würde ich gar nicht ins Haus lassen.
Das Ausleihen einer langen Leiter ist wieder etwas anderes.
Natürlich kann dich niemand haftbar machen, wenn er auf eine unsichere Leiter steigt. Du bist keineswegs verpflichtet für den Schornsteinfeger eine "genormte" Leiter zur Verfügung zu halten.
Hallo, unser Schornsteinfeger kommt 1x im Jahr um von aussen auf dem Dach den Kamin durchzuputzen.
In was für einem Haus lebst du denn.
Schornsteinfeger sind nicht verpflichtet auf ein Hausdach zu steigen, sondern im Dachgeschoß bzw. Speicher muss eine Öffnung im Kamin sein damit der Kamin geputzt werden kann.
Der Zugang zu den Kamin-Öffnungen muss vom jeweiligen Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden.
Wieso geht das nicht?
Ich kenne das jetzt gar nicht anders.
Natürlich muß ich dem Schornsteinfeger ermöglichen, zum Schornstein zu gelangen.
Dafür muß sich doch der Schornsteinfeger gesichert keine Leiter zulegen.
Das ist wirklich komisch. Bei uns sind die Hauseigentümer dafür zuständig, daß er ohne Hilfsmittel an seinen Arbeitsplatz kommt. Hat er die Nachrüstung wirklich noch nicht abverlangt?
Bei uns gibt es Dachluken und Stehflächen am Schornstein!