Schornsteinfeger - muss er eigenes Werkzeug benutzen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Handwerker, der kein eigenes Werkzeug hat, würde ich gar nicht ins Haus lassen.

Das Ausleihen einer langen Leiter ist wieder etwas anderes.

Natürlich kann dich niemand haftbar machen, wenn er auf eine unsichere Leiter steigt. Du bist keineswegs verpflichtet für den Schornsteinfeger eine "genormte" Leiter zur Verfügung zu halten.

 Hallo, unser Schornsteinfeger kommt 1x im Jahr um von aussen auf dem Dach den Kamin durchzuputzen.

In was für einem Haus lebst du denn.

Schornsteinfeger sind nicht verpflichtet auf ein Hausdach zu steigen, sondern im Dachgeschoß bzw. Speicher muss eine Öffnung im Kamin sein damit der Kamin geputzt werden kann.

Der Zugang zu den Kamin-Öffnungen muss vom jeweiligen Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 22:00

In was für einem Haus lebst du denn.

Was soll das jetzt?

Bei uns wird immer von aussen über das Dach geputzt. Es handelt sich um 1-2 stöckige Häuser, da geht das auch ganz gut.

Aber hast Du meine Frage gelesen? Würde die BG zahlen, auch wenn der Schornsteinfeger von einer privaten Leiter gefallen ist? Für privates Werkzeug/Geräte gelten doch ganz andere Vorschriften, als für gewerkbich genutzte.

Apolon  04.07.2016, 01:08
@TrueSolitaire

Was das soll ?

Scheinbar hast du meine Antwort nicht verstanden !

Menuett  04.07.2016, 13:28
@TrueSolitaire

Du bist die Person, die nicht versteht.

Der Schornsteinfeger braucht keine Leiter.

Du mußt ihm den Zugang ermöglichen. Sprich: Deine Leiter nutzen.

Diese muß als Leiter zu nutzen sein.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 07.07.2016, 15:42
@Menuett

Was ich nicht verstehe, ist, wieso Norbert Uhrig schreibt:"In was für einem Haus...".

Mein Haus ist genauso wie alle anderen Häuser in weitem Umkreis. Und um mein Haus geht es doch in meiner Frage doch garnicht.

Dass es Häuser mir Dachluken gibt, oder dass der Schornsteinfeger über die Putzöffnung im Speicher an den Schornstein rankommen muss ist mir auch klar (Übrigens: Ich habe oben auf dem Speicher eine Putztür, die hat er aber nur 1x besichtigt und ab dann immer vom Dach aus geputzt)

Den Zugang ermögliche ich ihm ebenfalls. Ich leihe ihm wirklich gerne meine Leiter aus, das ist noch nie das Thema gewesen.

Mir geht es einzig und allein darum, ob es für den Schornsteinfeger aus versicherungstechnischen Gründen OK ist, eine Leiter von Privatleuten zu benutzen. Wenn ich einen Maurer bestelle der mir ein Gartenmäuerchen baut nimmt der doch auch nicht meine Kelle und meinen Mörtelkübel?

Apolon  07.07.2016, 16:13
@TrueSolitaire

 Und um mein Haus geht es doch in meiner Frage doch garnicht.

Doch um dein Haus geht es auch, denn sonst hättest du ja die erforderlichen Vorschriften beachtet und einen Zugang zu deinem Schornstein wäre möglich. Dann müsste der Schornsteinfeger nicht über eine wackelige Holz- oder Metallleiter empor steigen.

 Mir geht es einzig und allein darum, ob es für den Schornsteinfeger aus versicherungstechnischen Gründen OK ist, eine Leiter von Privatleuten zu benutzen.

Weder aus versicherungstechnischen, noch aus baulichen Gründen ist es vertretbar.  Der Aufgang zum Speicher oder zum Dach für den Schornstein zu putzen sollte über eine Leiter die mit dem Haus fest verbunden ist oder über einen sonstigen Zugang ermöglicht sein.

Ich wundere mich nur, dass der Schornsteinfeger dann nicht verlangt, dass der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellt, damit der Zugang zum Schornstein gewährleistet ist.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 13:58
@Apolon

Hmm..Okay. Kann das sein, dass das von Bundesland zu Bundesland anders ist? Ich wohne in BadenWürttemberg.

Der Feger turnt bei uns überall in der Nachbarschaft auf den Dächern herum. Verlangt hat der Schornsteinfeger damals nur die Stufen auf der Dachschräge und die Stehfläche neben dem Kamin. Von einer Treppe oder Gerüst war nie die Rede, das hat auch keiner der Nachbarn.

Wieso geht das nicht?

Ich kenne das jetzt gar nicht anders.

Natürlich muß ich dem Schornsteinfeger ermöglichen, zum Schornstein zu gelangen.

Dafür muß sich doch der Schornsteinfeger gesichert keine Leiter zulegen.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 22:02

Hast Du meine Frage gelesen?

Natürlich ermögliche ich dem Schornsteinfeger den Zugang.

Für privates Werkzeug/Geräte gelten doch ganz andere Vorschriften, als für gewerblich genutzte. Daher der Gedanke, dass die vielleicht nicht zahlen, weil der ein für den gewerblichen Gebrauch nicht zugelassenes Gerät benutzt hat.

Menuett  04.07.2016, 13:25
@TrueSolitaire

Gewerbliche Leiter unterscheiden sich nicht von privaten.

Nochmal: Du hast dafür zu sorgen, dass der Handwerker ohne Schwierigkeiten zum Schornstein kommt.

Apolon  04.07.2016, 16:34
@TrueSolitaire

 Natürlich ermögliche ich dem Schornsteinfeger den Zugang.

Nein - der Zugang ist mit einer mit dem Gebäude verbundenen Treppe oder Sicherheitsleiter zu ermöglichen.

Die Haftung dafür trägst du alleine.

Kein Schornsteinfeger ist verpflichtet mit einer  nicht befestigten Leiter auf dein Hausdach zu steigen.

Er kann sogar verlangen, dass du für eine Begehung des Daches ein Baugerüst zur Verfügung stellst, wenn keine mit dem Gebäude befestigte Leiter oder Treppe + begehbaren Stufen auf dem Dach zur Verfügung steht.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 07.07.2016, 15:35
@Apolon

OK. Stufen auf dem Dach und Stehfläche gibt es. Nur die 4 oder 5 Meter vom Boden bis zur ersten Stufe auf dem Dach muss er mit einer Leiter überwinden. Das ist bei allen Häusern in der Gegend so.

Apolon  07.07.2016, 16:16
@TrueSolitaire

 Nur die 4 oder 5 Meter vom Boden bis zur ersten Stufe auf dem Dach muss er mit einer Leiter überwinden.

Dann würde ich empfehlen, diesen Schornsteinfeger mal öfters zum Essen einzuladen.

Denn der nächste wird dir deinen Kamin nicht putzen.

Menuett  07.07.2016, 16:46
@TrueSolitaire

Dann seid ihr verpflichtet eine ordentliche Leiter zu haben.

TrueSolitaire 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 13:59
@Apolon

...oder ein Schnäpschen? ;o)

Das ist wirklich komisch. Bei uns sind die Hauseigentümer dafür zuständig, daß er ohne Hilfsmittel an seinen Arbeitsplatz kommt. Hat er die Nachrüstung wirklich noch nicht abverlangt?

Bei uns gibt es Dachluken und Stehflächen am Schornstein!