Muss ein Eigentümer die Reinigung eines Kaminschachtes über die Reinigungsklappe in seiner Wohnung dulden?

4 Antworten

Zuerst mal muss unterschieden werden wer, für was, verantwortlich ist. Seid Nov. 2009 ist das nicht mehr ganz so einfach. Seit dem gibt es das Schornsteinfegerhandwerksgesetz. Bis dahin war es so dass der Eigentümer (der Feuerstätte, des Schornsteines, des Hauses oder die Grundstückseigentümer) dulden mussten das der Schornsteinfeger die Kehrarbeiten ausführte. Der Bezirksschornsteinfegermeister war dafür verantwortlich dass die verordnungsrechtlich festgelegten Fristen eingehalten wurden und die Arbeiten wurden von ihm (bzw. seinen Angestellten) ausgeführt. Dazu musste er die entsprechenden Arbeiten vorher ankündigen. Er dokumentierte das dann (Kehrbuch) und wies es jährlich seiner Aufsichtsbehörde nach. Der Betreiber einer Feuerstätte und der Grundstückseigentümer (oder WEG) waren dafür verantwortlich das die In der Hinsicht hat sich etwas Wesentliches geändert. Nun gibt es den Bezirksschornsteinfegermeister nicht mehr. Es gibt nun den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dieser ist dafür verantwortlich dem Eigentümer (Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Eigentümer einer Kehrpflichtigen Anlage) mittels eines Verwaltungsaktes (Feuerstättenbescheid) aufzuzeigen wann, welche Arbeiten zu erledigen sind. Der Eigentümer ist dann verpflichtet diese Arbeiten durch einen zugelassenen Schornsteinfeger ausführen zu lassen und muss dies dann fristgemäß dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, mittels eines vorgeschriebenen Formblattes, nachweisen. Im Regelfall ist der ausführende Schornsteinfeger und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Person. Aber nicht die gleiche Instanz. Beide Funktionen müssen streng voneinander getrennt sein. Festgelegt werden die Arbeiten vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in einer hoheitlichen Funktion, ausgeführt werden sie von einem zugelassenen Schornsteinfeger in rein privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnis. Wem gehört der Schornstein? Wahrscheinlich der WEG. (diese ist dafür verantwortlich dass die Arbeiten fristgerecht durchgeführt werden) Die Feuerstätte gehört dem Wohnungseigentümer (dieser ist auch dafür verantwortlich dass die Arbeiten fristgerecht durchgeführt werden) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat festgelegt das die Arbeiten (in einem bestimmten Zeitraum) durchgeführt werden müssen. Der ausführende Schornsteinfeger hat festgestellt dass er den Schornstein so wie bisher nicht mehr ausreichend gekehrt bekommt. Womit er wahrscheinlich gar nicht mal Unrecht hat. Die Reinigung von unten ist immer problematisch. War auch nur für Ausnahmefälle gedacht, bei einfachsten Verhältnissen. Aber leider wurde sie in einigen Gegenden eher die Regel, als die Ausnahme. Bei Glanzrußansatz ist eine Reinigung von unten nicht möglich. nun zu den Fragen: Muss der Eigentümer des Speichers eine Reinigung durch diese Klappe dulden? Nein. Warum auch ? Es gibt andere Möglichkeiten. Das würde ihn in seinem Eigentumsrecht einschränken. (Zur Feuerstättenschau muss er Zugang gewähren, aber warum sonst? ) Kann ich einen anderen Feger beauftragen die Reinigung von unten zu übernehmen? (aktuell der Bezirksfeger) Ja natürlich. Streng genommen ist das bereits jetzt der Fall. Sie haben bereits einen Schornsteinfeger beauftragt. Das dieser nebenbei auch noch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist, ist nur praktischer. Beauftragt haben sie einen Schornsteinfeger, nicht den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Den Schornsteinfeger können sie wechseln (den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nicht) Kann ich Beweise für den angeführten Mangel fordern? Sie können jemand beauftragen den Sachverhalt einwandfrei festzustellen. Der von ihnen beauftragte sagt es ist so. Wenn Sie an seinem Wort zweifeln müssen Sie das widerlegen. Achja eine Frage noch: Ich überlege den Kaminofen rauszuwerfen wegen dem ganzen Theater. Muss ich das Loch dann wirklich zu Mauern lassen oder kann ich den Kamin Schacht als Abluft für meine Klimaanlage nutzen? Wenn die WEG damit einverstanden ist ja. Der gehört der Schornstein. Ohne Vorbehandlung würde ich davon aber abraten (ausbrennen, den Schacht gegen Kondensation sichern)

kaiser12345 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:13

Hi. Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Den Feger habe ich nicht beauftragt. Der hat entweder vor 3 Jahren einfach ungefragt die Nachfolge vom vorigen angetreten oder die Hausverwaltung hat den beauftragt. Und genau die haben jetzt ein Problem mit dem. Der wollte schon häufiger über das Dach zum reinigen aber der Eigentümer des Dachgeschoss hat schon immer Probleme gemacht. Deswegen hat er immer von unten gereinigt. Jetzt wird das bis dato leere Dachgeschoss ausgebaut und der Feger soll gar nicht mehr da rein. 

Da sind aber die Klappen UND der Zugang zum Dach. Reinlassen muss er ihn also  so oder so. 

Aber das eigentliche Ding ist ja dass es nie Probleme gab. Und jetzt wo die Streit haben, ist plötzlich so ein Rußansatz da. Das kann ich nicht glauben. Zumal ich ja nun auch deutlich seltener gehetzt habe... Und das auch noch hauptsächlich mit Holzbriketts.  Er stellt die Behauptung auf also muss er sie doch auch belegen, oder nicht? Sonst kann er ja viel behaupten. 

Im Zweifel hab ich ja auch kein Problem die sch...  Stufen bauen zu lassen. Aber das Dach gehört nunmal auch der WEG. Da läuft ohne Eigentümerversammlung  aber nix. Die ist auch erst frühestens nächsten Monat. Die Frist zum Anbau endete aberaber schon vorgestern... Jetzt droht der Feger das an die Stadt zu melden die mir da Mega Strafen aufdrücken soll... Da bekomm ich das würgen... Die Tragen ihren Streit auf meine Kosten aus und mir sind die Hände gebunden. Ich habe ja schon gesagt dass ich den vor Klärung nicht mehr benutze aber der schaltet auf stur. 

der Schornsteinfeger hat immer Sonderrechte :wen der Bezirksfeger das angeordnet hat das bringkt euch nur Ärger mit der Polizei und Kreisbeörde ( zwangskehrung ) sollte es durch misachten der Anweissungen zu einnem Brandschaden kommen dann habt ihr schlechte Karten bei der Gebäude Versicherung und bleibt wo möglich auf den ganzen kosten sitzen kurzgesagkt Versicherung zahlt nicht oder nur teilweisse50% z.B.

die Spezial Dachleiter gibt es von Zarges ist aber sau Teuer die muß ebenfalls aufs Dach Montiert werden

Das verstehe ich nicht. Der Schornstein gehört Dir doch gar nicht und die Genehmigung Deiner Anlage sowie die Nutzung der fremden Einrichtungen muß doch von der Versammlung genehmigt worden sein.

Wenn denn der Schornsteinfeger jetzt mit der WEG rumzickt, müssen die ET dies eben auch noch ordnen.

Und der Eigentümer vom Dachboden muß den Verwalter natürlich in sein Sondereigentum lassen zur Kontrolle und ggf. Reinigung des Schornsteines.

Viel Glück.

dein Holz/kohle Ofen kannste den feger mal fragen wie lange ihn eigentlich noch betrieben werden darf wegen Feinstaub......usw das mit dem rauswerfen macht sin dann kannste die 40 € jährlich sparen Kehr Gebühr wen er noch länger betrieben werden darf würde ich das nochmals überlegen mit dem Rauswurf

kaiser12345 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:16

Dann muss ich aber wieder eine Nachtspeicherheizung einbauen

harmersbachtal  01.06.2016, 14:40
@kaiser12345

wie so wieder eine Nachtspeicherheitzung