Schmerzensgeld wegen Messerstich
Hallo zusammen.
Ich würde im Dezember 2014 von einer alten Bekannten mit einem Messer angegriffen. Dies geht am 27.04 vor Gericht. Ich wollte mal wissen, wo ich einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen kann? Vor dem Richter oder muss ich das vor der Verhandlung irgendwo beantragen?
Wir haben uns durch Facebook gestritten, sie war besoffen und hat mir gedroht. wir wollten uns treffen uns das abklären aber sie sagte sie würde unbewaffnet nicht auftauchen. Dies glaubte iCh natürlich nicht, da ich sie schon länger kenne und sie ständig immer nur groß redet. Ich wollte auch eigentlich gat nicht hin aber als sie anfing über meine Familie schlecht zu sprechen, sah ich schwarz. Ich fuhr mit meiner Freundin, die bei mir an dem Tag gęschlafen hatte zum vereinbarten Ort mit dem Taxi hin und stieg aus. Ich habe sie vor Ort angetroffen und gesagt ich müsste erstmal zur Sparkasse, sie berücksichtigte dies nicht und ist sofort auch auf mich los gegangen. Ihre Handbewegungen schienen mir gegenüber auch komisch zu sein, so untypisch für jemanden der jemanden "schlagen" will. Ich habe mich natürlich darauf gewährt. Wir wurden beide festgehalten. Die Beschuldigte hatte auf dem Boden ein Messer versteckt hat ihn aufgehoben und mich am Rücken auf der linken Seite angestochen. Ich habe nichts gemerkt vor Adrenalin. Kurz darauf rannte sie weg. Als sie weg war spürte ich dass mein Oberteil an mir klebt und es sich warm und flüssig anfühlt. Ich sah mein Oberteil voller Blut. Meine Jacke ist kaputt gegangen und mein Oberteil voller Blut gewesen. Ein Sanitäter hat sich zufällig vor Ort aufgehalten und das ganze Geschehen mit Beobachtet. Er hat mich darum gebeten, mich ins Auto zu setzen da ihm die Verletzung nicjt gefiel und er meinte dass ich verbluten könnte. er hat meinen Rücken mit folie gewickelt und den Krankenwagen gerufen. Im Krankenhaus musste ich genäht werden mit 2 Stichen und musste die kommende Nacht auch dort bleiben. Als alles vorbei war, rief sie mich noch auf mein Handy an und drohte mir.
Was jetzt noch an Schäden da war, war meine Psyche. Ich habe ständig davon geträumt und habe mich nicht mehr im Griff. Ich halte emotional noch kaum was aus, verfalle schnell in depressionen und kann Menschen nicht mehr vertrauen weil ich glaube dass sie mir alle was böses wollen.
Ich wollte ihr das gerne auf irgendeine Weise zurück geben und die Polizei meinte ich hätte einen Recht auf Schmerzensgeld.
Nur die Frage ist, wo mache ich das und wie viel würde ich für so einen Fall bekommen? Zeugen habe ich genug. Und in dem Fall steht "gefährliche Körperverletzung", was für mich aber reiner "Mordversuch" war. Total bescheuert das war ja ne geplante Tat.
2 Antworten
Zuerst einmal sind das 2 ganz verschiedene Verfahren, jetzt kommt erst einmal das Strafverfahren und da wird die Person verurteilt oder nicht. Zeugen und Berichte werden dafuer vom Gericht eingefordert und du wirst nur als Zeugen vernommen. Wird wie verurteilt, erhaelt sie eine entsprechende Strafe, entweder eine Geldstrafe oder Bewaehrung oder Gefaengnis. Das Gericht kann ihr auch auferlegen, eine Widergutmachung an dich zu zahlen, aber beantragen kannst du da gar nichts, das kann nur der Staatsanwalt.
Ist sie verurteilt, kannst du in einem Zivilverfahren Schmerzensgeld beantragen, dazu nimmt man sich am besten einen Anwalt. Zeugen brauchst du da kein, die Grundlage ist die Verurteilung im Strafverfahren, da steht alles drin. Du kannst ihr auch privat schreiben, aber ob sie darauf reagiert, weiss man nicht. Passiert nichts, dann muss man das Schmerzensgeld in einem Zivilgerichtsverfahren einklagen. Da wird sie auch verurteilt, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zu tragen.
Allerdings besteht halt immer die Gefahr, dass bei so jemanden nichts zu holen ist, die Person nicht pfaendbar ist (z.B. Hartz IV oder Geringverdiener, keine Vermoegenswerte vorhanden). Dann kann man weder das Schmerzensgeld noch die Verfahrenskosten kriegen, auch wenn die Person dazu verurteilt wurde. Denn wo nichts ist, kann man nichts holen.
Das ist ja das Problem. Sie bezieht Hartz IV und wurde von der Schule geschmissen. Aber mir wurde gesagt, dass wenn sie Schmerzensgeld von mir bekommt dann müsste sie das irgendwo abarbeiten. Ich selbst kenne mich kaum aus mit sowas aber soweit ich mich erkundigt hab soll das so sein.
Die Sache mit dem Schmerzensgeld wird während der Gerichtsverhandlung angesprochen, das wird nicht im vorhinein beantragt. Hast du keinen Anwalt? lg Lilo
Ne, einen Anwalt habe ich nicht. Mir wurde gesagt dass iCh in meinem Fall keinen brauche weil ich das "Opfer" bin. Und die Anzeige von meiner Seite aus kommt. Wenn ich einen Anwalt holen würde, müsste ich die kosten erstmal selber tragen.