ausgerutscht, weil kein "frisch-gewischt"-schild stand. jetzt anklage

4 Antworten

ehrlich gesagt, geht man davon aus, das in sanitätsräumen der boden nass sein kann, auch wenn nicht gewischt wurde.

ein attest über die verletzung und zeugen sind nicht verkehrt.

Die Frage ist, ob der Betreiber seine Pflicht zur Verkehrssicherheit nachgekommen ist. Schau mal hier ist eine Liste mit Urteilen zu Rutschunfälle .

Teilweise wurde den Sturzopfern Schadensersatz zugebilligt, allerdings nur, wenn der Verantwortliche nichts getan hat um, Rutsch-Stürze zu verhindern. Zum Beislpiel mit Antirutschmatten, Anti-Rutsch-Schildern etc..

Ich Denk ma net das du die Anklagen kannst, da könnte man ja jeden verklagen wenn der Boden ein bissle rutschig is

eine zivilklage auf schadensersatz wegen der schädigung deines körpers ist möglich. der clubeigentümer muss für die sicherheit seiner gäste sorgen. er hat möglicherweise eine verkehrssicherungspflicht verletzt.

du musst aber beweisen können, dass die verletzungen aufgrund des gewischten bodens entstanden sind. hast du zeuegn, die aussagen können, dass der boden gewischt wurde?

einen evtl. alkoholkonsum deinerseits, wird falls vor gericht zugegeben, zu einer minderung deines anspruchs führen. ebenso kann man im wc-bereich mit feuchten böden rechnen. das ändert aber nichts an der verkehrssicherungspflicht des eigentümers. du trägst allerdings eine gewisse mitschuld.

ein verfahren vor einem zivilgericht wird eingeleitet, indem du eine klage bei gericht einreichst. du solltest dich hierbei von einem rechtsanwalt helfen lassen.

wenn du zum arzt gehst lass dir alles attestieren. einen zeugen braucht du hier nicht.