Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Katzenbiss?
Hallo ,letztes Jahr wurde ich beim Versuch den Nachbarskater vom Hof zu verscheuchen ( vor ihm gestanden und mit der Hand weggeweddelt) von ihm attackiert.Er verbiss sich in meine linke Hand ( Handrücken ) und zerkratze mein linken Unterarm extrem. Schmerzen spürte ich zunächst keine.Nach dem ich mich befreien konnte und mir der Lage langsam bewusst wurde, guckte ich auf meine warme Hand und sah das das Blut nur so rausschiessen. Mit einem kompressen Verband welche meine Frau um die Hand legte ging ich zur örtlichen Freiwilligen Feuerwehr und lies das begutachten . Diese verwiesen mich direkt in das nächste Krankenhaus.Dort angekommen würde ich sofort operiert.Nach 4 Wochen Gips und einer 8cm langen Narbe über den Handrücken fiel mir auf das mein Zeigefinger sich nicht mehr bewegen lässt. Nach Untersuchung von 4 Neurologen wurde der motorische Ausfall des Zeigefingers durch Trennung eines dafür vorgesehenen nerves diagnostiziert.Aufgrund der Tatsache das ich einen Handwerksberuf (Heizungsbauer )erlernt hatte , konnte ich diesen nicht weiter ausführen weil ich keine richtige haltende Bewegung mit der Hand machen kann bzw. mit der erforderlichen Stärke.Ich musste somit umschulen.
Das ganze Geschehen hatte ich direkt angezeigt bei der Polizei welche dies belächelt und amüsiert aufnahm.Letztendlich klingt es schon komisch und lustig das ein Kerl von 2 Metern und breit wie ein Schrank von einer Katze aussergefecht gesetzt wurde .
Nun meine Frage , kann ich dagegen angehen und irgendwie aus der Sache Geld bekommen ? Nicht nur das ich 1 Jahr in Reha war , Verdienstausfall hatte , etliche Male zum Arzt musste , schmerzen während und nach dem Unfall hatte und ich mein Leben lang meinen Zeigefinger nicht bewegen kann, nein auch weil ich durch den Verdienstausfall auch in Schulden geriet weil , was ich vorher verdient habe nicht von der Krankenkasse monatlich kam und ich mein Haus abbezahlen musste.
Ich wäre über jede Antwort dankbar
Mit freundlichen Grüßen
P.K
5 Antworten
Grundsätzlich kannst du Ansprüche gegen deinen Nachbarn stellen. Dieser wird die Ansprüche an seine Privat-Haftpflicht-Versicherung (sofern vorhanden) weiterleiten. Mit dieser wirst du dich dann herumschlagen müssen.
Problematisch dürfte hier der Nachweis werden, dass der Katzenbiss diese schwere Verletzung bewirkt haben soll.
Ich stelle mir auch die Frage, die du mit der Hand überhaupt in die Reichweite der Katze gekommen bist. Dies würde bedeuten, dass du dich nach der Katze gebückt und sie mit der Hand bedrängt hast.
Eine Katze, warnt in der Regel erst, bevor sie die Krallen oder die Zähne richtig auspackt. Aus dieser Sicht wird dir die Versicherung sicherlich auch ein Eigenverschulden vorwerfen.
Gebückt nicht aber in gebückter gehender Haltung auf das Tier zu mit wedelnder Handbewegung wie beschrieben .
Gewarnt hat die mich ehrlich nicht , sondern ist hochgelaufen , umgedreht auf mich zu und angesprungen ... Klingt bescheuert ja ich weiß , trotzdem .. War auch sehr flott das ganze ..
Danke jedoch für deinen Kommentar
Weisst du, wer der Katzenhalter ist?
Ob du die Katze wegwedeln wolltest spielt für die Haftung keine Rolle der Tierhalter haftet (§ 833 BGB).
An deiner Stelle würde ich mur einen Anwalt nehmen, denn freiwillig wird keiner Schadenwrsatz und Schmerzensgeld leisten, insbesondere wenn es sich um eine hihe Summe handeln wird.
Du solltest anfangen, Beweise für die Aggressivität des Tieres zu sammeln. Ich weiss nicht, ob eine Katze über die normale Haftpflicht versichert ist, spielt aber letztlich für die Haftung keine Rolle.
Nochmals der Hinweis auf den Anwalt, den sowieso die Gegenseite zahlen müsste. Er wird wissen was zu tun ist.
Ich sehe die Chancen als sehr gering an. Wenn dich der Hund vom Nachbarn angegriffen hätte, dann hättest du Ansprüche. Aber eine Katze ist nicht versichert und du mußt nachweisen, das es diese Katze war. Dazu hast du die Katze angegriffen und diese hat sich gewehrt.
Sagen wir es so.
Nach eigener Recherche ist eine Katze über den Halter Versichert.
Ich habe zusätzlich das Recht , das ich es nicht dulden muss , das das Tier auf meinem Hof rumläuft.
Und in einer vorherigen Antwort , sagte ich schon , das Tier habe ich nicht körperlich angegriffen , sondern mit weddeldener Bewegung und zisch Geräuschen zu vertreiben.
Jedoch Danke für die Antwort !
Genaugenommen sind weder Hund noch Katze versichert (müssen sie auch nicht, weil sie weder schuldfähig sind noch haftbar gemacht werden können), sondern ihr Besitzer, und zwar gegen Haftpflichtansprüche eines durch das Tier geschädigten Dritten.
Der Unterscheid zwischen und und Katze ist lediglich der, dass Schäden durch Katzen oft in normalen Privathaftpflichtverträgen zum versicherten Risiko gehören, während das bei Hunden meistens nicht der Fall ist und eine separate Versicherung oder Ergänzung erfordert.
Aber völlig unabhängig richtet sich der Anspruch des Geschädigten ja nicht gegen eine Versicherung, sondern gegen den Schädiger, und das ist normalerweise der Tierhalter. Dem muss allerdings eine Schuld nachgewiesen werden können, die seine Haftung begründet. Wenn er haftet, ist es zunächst egal, ob er versichert ist oder nicht. Wenn nicht, muss er den Schaden eben aus eigener Tasche bezahlen, ansonsten kann er die Versicherung beanspruchen (ein Grund, warum jeder Mensch unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen sollte. Wenn man nämlich für Schäden Dritter haftet, kann es sonst das eigene Leben finanziell auf ewig ruinieren!).
Ob die Katze versichert war oder nicht spielt für die Haftung keine Rolle. Auch wenn die Katze "angegriffen" wurde, ändert das nicht an der Haftung des Tierhalters. Das Problem dürfte die Beweisführung sein, wie z.B. die Katze einem Halter zuzuordnen.
Danke für die Antwort.
Hinzukommend habe ich wie auch der Polizei angegeben zwei Augenzeugen . Meine Frau und eine Nachbarin.
Auch über das aggressive Verhalten habe ich bei bedarf aussagen und arztbriefe bzgl. Verletzung durch Katzenbiss.
Ich frag jedoch hier in wie weit meine Möglichkeiten stehen .
Ganz doof bin ich nicht aber Unterstützung im Sinne mit hilfreichen Antworten , auch von solchen Leuten hier ( überrascht mich ja etwas ) , finde ich super
Geh besser zum Rechtsanwalt. Dem ist auch egal, ob Du zwei Meter groß bist und von einer Katze außer Gefecht gesetzt wurdest, sondern ihn interessiert nur die rechtliche Frage, ob Du einen Anspruch gegen den Tierhalter hast.
Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet i.d.R. so um die 200 Euro.
Wenn Du rechtsschutzversichert bist, frage sie nach einer Kostenübernahme. Dabei dürfte Dir der Anwalt helfen.
Ich würde mich zudem auch bei der Krankenkasse erkundigen, ob die nicht auch ein Interesse daran hätte, die Schuldfrage zu klären, um sich die Kosten zurückzuholen.
Jedenfalls ist das alles besser als hier auf eine fundierte Antwort zu hoffen. Meistens geht es in diesem Blog ja nur um Abnehmen und Liebeskummer ;-).
Ich würde das Krankenhaus verklagen, da die ja anscheinend bei der Op an Deiner Hand Mist gebaut haben.
War es Dein Hof, von dem Du den Kater verjagt hast?
Warum wolltest Du den Kater verjagen?
Nach Gutachten eines Gutachters entstand die Trennung de Nervens durch den Biss.
Das Krankenhaus operierte das verletzte Blutgefäß , säuberte die Wunde und Nähte danach zu .
Ja es war mein Hof .
In einem obigen Kommentar erwähnte ich im Nachhinein , das der Kater im außen am Fenster saß und bei gekippten Fenster durch kratzen an den Fenster die Dichtgummis zerstörte. Ich sagte das auch dem Nachbarn das dies nicht schön sei und ich das nicht dulde.
Letztlich Leistetw finanzielle kompensation und reparierte die Fenster 2x aus eigener Tasche.
Als ich im garten war und das Tier sah , ging ich zum Tier und wedelte mit der Hand / arm und machte ein zischendes Geräusch.
Das der Biss für den durchtrennten Nerv verantwortlich ist, war mir klar. Aber warum wurde das im Krankenhaus nicht festgestellt und operativ behoben?
Hast Du das alles noch nicht mit einem Anwalt besprochen?
Bin mir halt unsicher diesbezüglich (Anwalt ).
Ob da eine Mitschuld des Krankenhauses vorliegt kann ich natürlich nicht sagen , aber anscheinend haben sie das nicht gesehen und oder gingen nicht davon aus .
Operativ kann das nicht behoben werden.Die Chance das dies funktioniert liegt bei 13% laut Gutachter .
Genauer genommen ist die Gefahr weiterer Schädigungen größer . Zusätzliches narbengewebe etc.
Aber nur ein Anwalt kann Dich richtig beraten.
Von so etwas sollte ein Arzt im KH ausgehen.
Das Es nicht operativ behoben werden kann, kann ich nicht glauben. Dafür gibt es Microchirugie
Mal kurz und knapp das was der Neurologe sagte :
Die beiden nervenenden sind verstummelt. Man könnte eine nerventransplantation machen was aber nicht zu 100% funktioniert . Ein querschnittsgelähmter wäre heilfroh wenn das gehen würde ... Aber wie viele fahren im Rollstuhl ?
Aber wie gesagt die Nerven sind nicht wieder mit einander verbindbar da verstummelt .
Aber ich bin ja auch kein Facharzt . Aber 4 haben mir das gleiche gesagt , keine Chance .
Und so krass es klingt : ist ja nur der Finger
Ja das ist das Tier von meinem Nachbarn .
Ich erwähne nochmal zusätzlich , vorläufig vergessen ...., das Tier hat schon 3 andere Menschen gebissen . Hier jedoch in die Wade ohne weitere Vorkommnisse aber dennoch .