Schichtarbeit, Einsätze werden immer plötzlich abgesagt - wird es bezahlt?

2 Antworten

Hallo,

Ja, er hat nach § 615 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung.

§ 615 BGB regelt das sogenannte Betriebsrisiko. Danach ist es allein das Risiko des Arbeitgebers ob Arbeit vorhanden ist oder nicht.

Das bedeutet, wenn Ihr Freund wieder nach Hause geschickt wird, dann ist die Nachticht einmal vollständig zu vergüten und zum anderen muss er die Zeit in der er letzten Endes auch nicht gearbeitet hat, nicht mehr nacharbeiten.

Hat er Anspruch auf eine Vergütung wenn er dort eingeteilt wurde jedoch bei Ankunft weggeschickt wird?

Er ist gemäß Schichtplan eingeteilt, demzufolge stellt es einebezahlte Freistellung da, wenn man ihn einfach wieder nach Hause schickt, "weil keine Arbeit da ist".

https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++e66353e0-a61c-11e0-7513-00093d114afd

§ 615 BGB regelt die Fälle, in denen der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen kann. Kann der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer angebotene Leistung nicht annehmen, gerät er in den sog. Annahmeverzug, d.h. er muss dem Beschäftigten die Stunden zahlen, obwohl er nicht gearbeitet hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html