4 Schichtsystem Pflicht?

2 Antworten

Gute Frage,würde mich auch gern interessieren...

Erfahrungsgemäss ist es so dass wenn man am Anfang ständig was mitmacht ohne sich zu beschweren, dann wird es automatisch zur Pflicht.

Da ihr sogar einen Betriebsrat habt, hast dann ein leichtes Spiel.Einfach abklären...

An deiner Stelle würde ich erst nach einer "ordentlichen Lohnerhöhung " nachfragen und wenn du da ,wie meistens, nix bekommst dann machst auch keine 4-Schicht.

Zu dem Thema ist aktuell Mord und Totschlag bei uns. Beim Betriebsrat ist die Antwort abhängig von dem den man fragt. Wir hatten vorher weniger Probleme mit 4 Schichten, wir hatten feste Anlagen in festen Teams und man zog uns für Feiertage keinen Urlaub ab.Seit einem Jahr ein Idiot als Produktionsleiter und ein weiterer in der Planung. Seitdem versucht fast jeder aus 4 rauszukommen weil man irgendwie mit irgendwem fatalerweise fast nur Polen irgendwo zusammengeklöppelt und zusätzlich noch personalreduziert. Das sich die Hälfte über die Feiertage krank gemeldet hat von uns kann keine Lösung sein. Zusätzlich wird immer mehr auf uns abgewälzt an Bürojobs. Bei meinem letzten Zoff mit dem Chef drohte ich die Kündigung an was er mir verbot. Ich bin körperlich mittlerweile am Ende und weiß nicht mehr weiter. Als Grund das er mich nicht rauslässt nannte er das er mich nicht ersetzt bekommt weil sie kaum noch Personal rankriegen was halbwegs gut arbeitet

@Delicia1980

Für mich hört es sich so an als ob es in eurem Betrieb nicht gerade Umsatzstark läuft, sprich den einen oder anderen sogar am liebsten loshaben möchte.Ist nur ein Glaube,kein Fakt!!!

Wie nightstick schon schreibt,Klarheit bringen und evtl. sich aufklären lassen bezüglich Arbeitsrechte etc.p.p.

@Delicia1980
Urlaub für Feiertage abzuziehen

Für Feiertage, derentwegen ein Arbeitstag ausfällt, darf nichts abgezogen werden - ein Urlaubstag schon einmal gar nicht!

Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Und für Arbeit, die auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, muss ein Ausgleichstag als Ruhetag gewährt werden - Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleichg für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3:

Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Im Berufsleben gibt es immer zwei Parteien:

Die eine, die so etwas verlangt, und die andere, die es sich gefallen lässt!

Aus Sicht der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist diese Diensteinteilung (vorausgesetzt, die besagten anderen Kollegen sind von ihrer Ausbildung her ebenfalls in der Lage die Anlage einwandfrei zu bedienen) offensichtlich nicht in Ordnung.

Hier wäre zunächst einmal die Betriebsleitung anzusprechen, und zwar in allen Instanzen (!) Dies fängt (je nach betrieblicher Situation) z.B. beim Planungsbüro an, geht über den Abteilungs- oder Betriebsleiter bis zum Vorstand bzw. der Geschäftsführung.

Ich persönlich würde in diesem Fall wie folgt vorgehen:

° Das Unternehmen befragen, was die Planungsstelle daran hindert, auch einmal andere Mitarbeiter (ggf. rollierend) im Vierschichtbetrieb einzusetzen.

° Sperrt sich das Unternehmen, ist der Betriebsrat der nächste Ansprechpartner.

° Bringt das auch keinen Erfolg, würde ich mir einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geben lassen. Das mag zwar eine Gebühr kosten, aber ich wüsste ein für allemal über meine Rechte Bescheid.

Hinweis-1: Alle Fakten gut dokumentieren, von nun an alles nachweislich (schriftlich) machen, auch Gespräche/Gesprächsergebnisse immer nachträglich per E-Mail bestätigen usw. Ansonsten wird gerne einmal etwas "vergessen".

Hinweis-2: Dass man sich damit bei der Geschäftsführung keine Freunde macht, dürfte bekannt sein.

==> Für seine Rechte zu kämpfen, muss man sich leisten können!

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß @Nightstick

Ich befragte bereits meinen Arbeitgeber und bekam folgende Antworten

Niemand will 4 machen, viele nicht an besagte Anlagen und viele seien schlechter und können mich nicht ersetzen und die Krönung, er Versuche auf Wünsche einzugehen und er könne nicht auf alle eingehen und manche hätten Pech

Betriebsrat verwirrend...der eine sagt wir müssen nicht, der andere sagt wir müssen und er verstehe das Problem nicht und versuchte Vorteile zurechtzufinden und letzten Endes einen Anwalt fragen, allerdings ist der zweite Betriebsratsvorsitzender zugunsten der Firma

@Delicia1980

Dann bleibt Dir wohl nur noch der Weg zu einem Fachanwalt, wobei Du allerdings (auf Sicht gesehen) damit rechnen musst, dass sich das Verhältnis zwischen Dir und dem Arbeitgeber dadurch weiter trüben wird.

Du könntest weitaus größere Geschütze auffahren, wenn Du bereits eine andere Arbeitsstelle in Ausssicht hättest.

Aber wie gesagt: Eine Verweigerungshaltung muss man sich leisten können, wobei bei mir persönlich die Gesundheit absoluten Vorrang hätte.

Würde ich mich dermaßen über den AG ärgern, würde ich auf dem Weg zum Rechtsanwalt auch bei einmal wieder den Arzt meines Vertrauens aufsuchen...