Müssen geplante Arbeiten, die kurzfristig abgesagt werden dennoch bezahlt werden oder nicht?
Hallo.
Ich arbeite normalerweise als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen bin aber seid 9 Monaten in einem anderem Ort/Objekt tätig. Wir kümmern uns um die Pförtnerei/Empfang und Sicherheit der jeweiligen Objekten. Ich bekomme jeden Monat auch ein Verpflegungsmehraufwand.
Doch aktuell ist es so, dass es jetzt immer wieder zu kurzfristen Einsätzen und Absagen auf der Arbeit kommt.
Daher meine Frage.
Wenn man z.B. für eine Nachtschicht eingeteilt wird, die dann aber 5,5 Stunden vor Dienstantritt abgesagt wird, muss dann der Arbeitgeber die Schicht trotzdem bezahlen oder nicht ?
1 Antwort
Das nennt man dann Wirtschaftsrisiko. Wenn dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen kann. Das Risiko fällt zu Lasten des Arbeitgebers, Löhne müssen also dennoch weitergezahlt werden. Sollte der Arbeitsausfall allerdings längerfristig sein, kommen betriebsbedingte Kündigungen in Betracht